Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im sogenannten beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung überplant werden. Das Urteil traf auch die Gemeinde Dieterskirchen.
Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im sogenannten beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung überplant werden. Das Urteil traf auch die Gemeinde Dieterskirchen.
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