Nach dem Ausbruch der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut im oberpfälzischen Landkreis Schwandorf hat das zuständige Veterinäramt zwei Sperrbezirke eingerichtet.
Betroffen von den Allgemeinverfügungen vom 19. April sind Zonen im Umkreis von etwa zwei Kilometern rund um den Bestand im Schwandorfer Ortsteil Naabeck sowie ein vorheriger Standort der Bienen in der Stadt Nittenau.
Das könnte Sie auch interessieren: Kahlschlag kann die Rettung sein: Forschungsprojekt in Neumarkt nimmt Hecken unter die Lupe
Lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen demnach nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Die Bienenstände dürfen wiederum nicht aus den Sperrbezirken herausgebracht werden.
Sperrzone auch in Münchener Stadtteil
Weiter dürfen Bienen nicht in die Sperrzonen gebracht werden. Imker, die in diesen Bereichen Bienenvölker besitzen, müssen dies den Verfügungen zufolge dem Veterinäramt Schwandorf mitteilen. Vergangene Woche hatte das Veterinäramt München nach dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bereits eine Sperrzone im Stadtteil Schwanthalerhöhe eingerichtet.
dpa