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Insolvenz bei Rohrwerk Maxhütte GmbH in Sulzbach-Rosenberg: Löhne bis Mai sichergestellt

05.04.2024 | Stand 05.04.2024, 16:53 Uhr

In Sulzbach-Rosenberg werden warm- und kaltgefertigte, nahtlose Rohre produziert. Foto: Rolf-Dieter Reichert, Archiv

Am Freitag um 13 Uhr konnte Jochen Zaremba, der vom Amtsgericht Amberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war, die positive Nachricht an die 320 Mitarbeiter der Rohrwerk Maxhütte GmbH verkünden: Die Löhne für März, April und Mai sind sichergestellt.



Das hat die SRI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Freitag mitgeteilt. Trotz der vielen und fast unüberwindbaren Hindernisse sei es gelungen, eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für die über 320 Arbeitnehmer auf die Beine zu stellen. Wie Zaremba sagte, sei es gelungen, einen wichtigen Kunden des Unternehmens dazu zu bewegen, die Kosten für die Vorfinanzierung der Löhne zu übernehmen. Zugleich dankte Zaremba der Belegschaft für ihren Einsatz.

Überfällige Löhne für den März sollen ausbezahlt werden



„Aufgrund der vorherigen Insolvenzverfahren war es nicht selbstverständlich, dass jeder von Ihnen in der vergangenen Woche zur Arbeit erschienen ist. Ich möchte jedem einzelnen für diesen Einsatz danken. Die Voraussetzungen für eine Sanierung sind dieses Mal schwerer als bei allen vorherigen Insolvenzen. Wenn jeder von Ihnen in den kommenden Wochen seine Fähigkeiten und sein Engagement einbringt, dann haben wir gemeinsam eine Chance für eine erfolgreiche Sanierung“, so Zaremba. Der vorläufige Insolvenzverwalter möchte nun alle Hebel in Bewegung setzen, um die Auszahlung der bereits überfälligen Löhne für den März zu vollziehen.

Hoffen auf weitere Aufträge



Als Prognose für die nächsten Wochen teilte Zaremba mit: „Es liegen turbulente und ereignisreiche Wochen vor uns. Jedoch hoffe ich, dass die Kunden der Rohrwerk Maxhütte GmbH an Bord bleiben und im besten Fall noch weitere Aufträge platzieren. Die fehlende Liquidität und die geringe Auslastung des Werkes sind die größte Herausforderung, die es zu überwinden gilt.“