Ratgeber
Kinderzuschlag: So prüfen Sie, ob Sie berechtigt sind

17.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:56 Uhr

Bei manchen Familien ist das Geld knapp. Der Kinderzuschlag soll hier helfen. −Symbolbild: Sebastian Kahnert, dpa

Gut gemeint, wenig abgerufen – so könnte man den Kinderzuschlag kurz und knapp zusammenfassen. Obwohl er bereits im Jahr 2005 im Zuge der Hartz-IV-Reform eingeführt wurde, kennen ihn viele Familien bis heute nicht.

Und das obwohl sich der Kreis derjenigen, die die monatliche finanzielle Unterstützung bekommen könnten, aktuell rapide vergrößert. Was die Leistung beinhaltet und wie das Geld beantragt werden kann, lesen Sie hier.

Was ist der Kinderzuschlag?

Grundsätzlich ist der Kinderzuschlag ein Zuschuss für Familien mit kleinem Einkommen, das nicht oder nur knapp für den Lebensunterhalt der ganzen Familie reicht. Der Kinderzuschlag soll diejenigen Eltern unterstützen, die zwar genug für sich selbst, nicht aber ausreichend für ihre Kinder verdienen. Ganz wichtig: Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld bezahlt. Die Berechnung des Kinderzuschlags ist kompliziert, lohnt sich aber, denn: Bereits ab dem ersten Euro Kinderzuschlag können Familien von Kita-Gebühren befreit werden, zusätzlich sind Kostenerstattungen wie beispielsweise vom Mittagessen in Kitas und Schulen, Schulbedarfspakete und ähnliches denkbar.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Familien erhalten monatlich aktuell höchstens 229 Euro pro Kind, ab 1. Januar wird der Betrag auf 250 Euro angehoben. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt.

Wer ist berechtigt, den Kinderzuschlag zu beziehen?

Allein im letzten Jahr zahlte der Staat laut Familienkasse rund 1,3 Milliarden Euro aus. 730.000 Kinder wurden dadurch unterstützt. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Familien eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Die Kinder dürfen nicht älter als 25 Jahre alt und unverheiratet sein sowie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Es muss Anspruch auf Kindergeld bestehen. Eltern müssen mindestens 900 Euro, Alleinerziehende mindestens 600 Euro verdienen und dürfen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird im letzten Schritt der Prüfung das Einkommen der Eltern und mögliches Einkommen der Kinder mit den Wohnkosten verrechnet. Der Kreis der Berechtigten erweitert sich aktuell rapide, Stichwort: Höhere Heizkosten. Die führen in vielen Fällen dazu, dass Familien, die bislang nicht berechtigt waren, plötzlich doch finanzielle Unterstützung bekommen können. Ein Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern mit einem Bruttoeinkommen von 4.800 Euro und einer Warmmiete von 990 Euro etwa wäre noch im vergangenen Sommer knapp nicht anspruchsberechtigt gewesen. Erhöht sich nun die Warmmiete im Winter durch die gestiegenen Heizkosten etwa auf 1.290 Euro, hätte die Familie ab sofort Anspruch auf den Kinderzuschlag, erklärt der Chef der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, in einem Interview.

Wo kann man den Kinderzuschlag beantragen?

Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihrer Website ein einfaches Tool an, das in vier Schritten berechnet, ob man für den Kinderzuschlag infrage kommt: den KiZ-Lotsen. Sollte bei dieser einfachen Abfrage ein Bedarf festgestellt werden, kann online ein entsprechendes Antragsformular ausgefüllt werden. Der Kinderzuschlag wird dann rückwirkend ab Antragsstellung ausgezahlt, egal wie lange die Bearbeitung dauert.

Was ist noch wichtig zu wissen?

Bewilligt wird der Kinderzuschlag in der Regel nur für sechs Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.