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Andrea’s oder Andreas’ Stube

Seit Jahrzehnten halten sich hartnäckig bestimmte Schreibungen mit Apostroph, die nicht dem amtlichen Regelwerk entsprechen.

28.03.2019 | Stand 16.09.2023, 5:42 Uhr
Christian Stang

Christian Stang, Rechtschreib-Experte

In der Vorwoche war er wieder einmal zu sehen – der falsch gesetzte Apostroph bei „auf’s“ – und zwar als Titel einer Folge in der Dokumentationsreihe des Bayerischen Fernsehens „Bayern erleben“: „Lust auf’s Land“.

Seit mehreren Jahrzehnten halten sich hartnäckig bestimmte Schreibungen mit Apostroph, die nicht dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung entsprechen. Hierzu zählen auch die sogenannten Artikelverschmelzungen mit Präposition wie „aufs“ („auf“ + „das“), „fürs“ („für“ + „das“) und „ins“ („in“ + „das“), die man nach wie vor ohne Auslassungszeichen schreibt. Denn wer käme schon auf den Gedanken, „im“ („in“ + „dem“) oder „beim“ („bei“ + „dem“) mit einem Apostroph zu versehen? Auch in anderen Fällen ist der Apostroph fehl am Platz: Dies gilt für das entfallene Schluss-e bei Verbformen („Leg die Jacke ab!“) oder bei Genitiv- und Pluralformen; hier ist der Apostroph oft fälschlicherweise bei Abkürzungen und Fremdwörtern zu sehen: „des/die Pkws“ (falsch: „des/die Pkw’s) und „des/die Babys“ (falsch: „des/die Baby’s“). Auch der im angelsächsischen Bereich anzutreffende Apostroph bei verkürzten Jahreszahlen ist im Deutschen nicht korrekt: „im März 19“ (falsch: „im März ’19“).

Übrigens: Seit der Einführung der neuen Orthografie ist der Gebrauch des Apostrophs bei der Verkürzung des Pronomens „es“ zu „s“ freigestellt: „Wie gehts, wie stehts?“ steht nun gleichberechtigt neben dem traditionellen „Wie geht’s, wie steht’s?“. Neu ist auch, dass der Apostroph – neben seiner „klassischen“ Rolle aus Auslassungszeichen – als „Zeichen zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s“ verwendet werden darf. So kann man beispielsweise deutlich machen, dass „Andrea’s Imbissstube“ von einer Frau – nämlich von Andrea – geführt wird. Allerdings sind auch hier ohne Apostroph („Andreas Imbissstube“) im Falle des Falles die Besitzverhältnisse geklärt, denn wenn es sich bei dem Inhaber der Imbissstube um „Andreas“ handelt, muss ohnehin der Apostroph nach diesem Vornamen zwingend stehen: „Andreas‘ Imbissstube“.

Orthografische Fehler in TV-Serien mögen zwar die Ausnahme sein, doch dass auch hier der Fehlerteufel sein Unwesen treibt, sieht man am besten an der Serie „Um Himmels Willen“, die man – der Regelung folgend – „Um Himmels willen“ schreiben müsste.

Der Autor ist Orthografieberater der Universität Regensburg. Die Außenansicht gibt die subjektive Meinung des Autors wieder und nicht unbedingt die der Redaktion.

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