Exklusiv
Gesundheitsminister Holetschek hält Oktoberfest trotz Corona für vertretbar

06.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:47 Uhr
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hält das Oktoberfest ohne Corona-Beschränkungen für vertretbar, fordert aber auch Eigenverantwortung der Besucher. −Foto: Tobias Hase/dpa

In zwei Wochen startet das Oktoberfest in München, nach zwei Jahren Corona-Pause unter normalen Bedingungen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hält das für vertretbar, fordert aber auch Eigenverantwortung der Besucher.



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Vom 17. September bis zum 3. Oktober soll das größte Volksfest der Welt wieder normal stattfinden. Zur Mediengruppe Bayern sagte Holetschek in diesem Zusammenhang: „Ich halte es weiterhin für vertretbar, dass das Oktoberfest stattfindet. Die Entscheidung dafür hatte ja die Landeshauptstadt München getroffen und trägt als Veranstalterin wie andere Kommunen auch die Verantwortung, dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen.“

Holetschek: Jeder muss für sich selbst entscheiden

Klar sei, so Holetschek, dass jeder für sich selbst entscheiden müsse, ob er Menschenansammlungen wie Volksfeste meide oder hingehe. Hier sei jeder in seiner Eigenverantwortung und in der Verantwortung für seine Mitmenschen gefragt. Wer krank sei, solle aber zuhause bleiben. Überdies könne jeder vorher einen Selbsttest machen. „Und ich kann nur dringend dazu raten, sich rechtzeitig boostern zu lassen.“

Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz

In Richtung Berlin meinte der Minister: „Ich habe immer gesagt, dass wir einen Werkzeugkasten brauchen, um gut für Herbst und Winter gerüstet zu sein. Bei der Frage nach der Anwendung der möglichen Maßnahmen gilt: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.“ Leider werfe das neue Infektionsschutzgesetz viele Fragen auf in der Umsetzung, im Vollzug, in der Praktikabilität. Der Bund müsse klar definieren, bei welcher Infektionslage die Länder schärfere Maßnahmen beschließen sollen. Es müsse klare Kriterien geben, wie die verschiedenen Parameter bei der Beurteilung des pandemischen Geschehens zu gewichten sind. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens könne sich beim neuen Infektionsschutzgesetz noch Einiges ändern.