Schhmidmühlen
Der Lebensraum Lauterach

Der Naturpark Hirschwald bietet am 5. Juni um 16 Uhr eine Wanderung unter dem Thema „Lebensraum Lauterach“ an.

28.05.2021 | Stand 28.05.2021, 11:21 Uhr
Mit dem Ranger können die Wanderer den Lebensraum Lauterach erkunden. −Foto: Isabel Lautenschlager

Wie es in einer Pressemitteilung heißt, soll die Wanderung die Beobachtungsgabe der Teilnehmer anregen, denn Kenntnisse über Landschaft und Natur sind eine Sache der Wahrnehmung. Es wird auf die Gewässerentwicklung, den Lebensraum Fließgewässer, die Entwicklung der Kulturlandschaft sowie die geoökologischen Zusammenhänge eingegangen.

Die Wanderung am 5. Juni ist etwa fünf Kilometer lang, die Leitung hat Naturparkranger Christian Rudolf. Treffpunkt für die Teilnehmer ist um 16 Uhr am Ortsausgang von Schmidmühlen in Richtung Hohenburg. Anmeldungen sind bis 2. Juni erforderlich per E-Mail unter Anmeldung@naturparkhirschwald.de oder Tel. (0 96 24) 9 02 11 91.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass Personen mit Erkältungssymptomen nicht zugelassen sind. Zur Nachverfolgbarkeit von Kontakten werden Name, Vorname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Bezeichnung der Veranstaltung mit Datum vom Personal des Naturparks Hirschwald erhoben und nur zu diesem Zweck einen Monat lang aufbewahrt. Teilnehmer ab sechs Jahren müssen eine FFP2-Maske mitführen. Grundsätzlich ist der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Teilnehmern einzuhalten. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Maximal können 15 Personen teilnehmen.

Das Personal führt während der Veranstaltung ein Handdesinfektionsmittel mit. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 muss ein negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), negativer PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden), eine vollständige Impfung (zwei Wochen nach der Zweitimpfung) oder eine Genesung (mindestens 28 Tage, maximal sechs Monate) nachgewiesen werden. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 darf an der Wanderung auch ohne diese Nachweise teilgenommen werden (sobald dies vom Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg freigegeben ist).