Pandemie
Es treten Erleichterungen in Kraft

Die Inzidenz von 35 ist im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Jetzt gibt es Lockerungen.

04.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:55 Uhr
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach gibt bekannt, dass die 3G-Regel außer Kraft gesetzt wurde. −Foto: Christine Hollederer

Im Landkreis Amberg-Sulzbach wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Am Samstag meldete das Robert Koch-Institut einen Inzidenzwert von 25,2 für den Landkreis Amberg-Sulzbach. Damit traten laut einer Bekanntmachung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach gestern inzidenzabhängige Erleichterungen in Kraft.

Bislang galt die so genannte 3G-Regel, wonach nur Personen Zugang zu geschlossenen Räumen haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Seit gestern bestehen für den Zugang zu geschlossenen Räumen, beispielsweise bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und Fitnessstudios oder Kinos und Museen sowie für Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, keine Zugangsbeschränkungen im Sinne der 3G-Regel. Wie das Landratsamt mitteilt, erfolgt eine Bekanntmachung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, sollte der Landkreis Amberg-Sulzbach an drei aufeinanderfolgenden Tagen, die 7-Tages-Inzidenz von 35 wieder überschreiten. Die Bestimmungen finden dann ab dem übernächsten, auf die Bekanntmachung folgenden Tag, keine Anwendung mehr. Die Bekanntmachung im Wortlaut und sämtliche damit verbundenen Erleichterungen sind nachzulesen unter: www.kreis-as.de.