Amberg
Segways und Co. sind nun erlaubt

Seit kurzem ist ein neues Schild an den Zugängen zur Fußgängerzone angebracht.

26.02.2021 | Stand 16.09.2023, 4:13 Uhr
Der kleine E-Roller im unteren Schild zeigt: In der Amberger Fußgängerzone dürfen ab jetzt probeweise Elektrokleinstfahrzeuge genutzt werden. −Foto: Susanne Schwab

Es signalisiert, dass ab sofort die Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Schrittgeschwindigkeit analog den Fahrrädern in der Fußgängerzone erlaubt ist. Dies teilt die Stadtverwaltung Amberg mit. Unter Elektrokleinstfahrzeugen versteht man kleinere, versicherungspflichtige Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und Lenk- oder Haltestangen wie etwa E-Tretroller oder Segways. Oft sind sie falt- und tragbar und ermöglichen ihren Nutzern die Verknüpfung mit anderen Transportmitteln. Da sie vorwiegend dazu verwendet werden, kurze Distanzen zu überbrücken, wird auch von der „Letzte-Meile-Mobilität“ gesprochen. Im November 2020 hatte der Verkehrsausschuss beschlossen, die Benutzung dieser E-Fahrzeuge in der Fußgängerzone während einer Testphase in den wärmeren Monaten zu erlauben. Sollte das Angebot positiv angenommen und auch die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer beherzigt werden, ist vorgesehen, die Regelung beizubehalten.