Jetzt hat der Gemeinderat die planungsrechtlichen Vorgaben für das allgemeine Wohngebiet „Lupinenstraße“ in Gärmersdorf auf dem Weg gebracht. Die Ausweisung des Gebietes ist möglich, weil es sich um ein Grundstück handelt, dessen Besitzer die Flächen nicht mehr selbst bewirtschaftet. Durch die Ausweisung des neuen Baugebietes kann ein Bedarf von vier Parzellen abgedeckt werden. Langfristig wären jedoch, wie Bauamtsleiter Alexander Greilich deutlich machte, weitere Bauflächen erforderlich. Das geplante Gebiet in Gärmersdorf hat eine Fläche von ca. 0,385 ha und liegt nördlich der Dreifaltigkeitsstraße. Im Westen grenzt das Baugebiet an die bestehende Bebauung der Lupinenstraße an. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Da die Voraussetzungen für ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren aufgrund der direkten Anbindung an die bestehende Siedlung sowie eine maximal überbaubare Grundfläche unter 10 000 Quadratmetern gegeben sind, hat die Gemeinde in der letzten Sitzung des Gemeinderates die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung für das „allgemeine Wohngebiet Lupinenstraße“ einstimmig beschlossen. (aeu)