Cham/Landkreis
Brücke in Untertraubenbach: Gemeingebrauch auf dem Regen wird beschränkt

Die Regenbrücke bei Untertraubenbach weist erhebliche Schäden an Über- und Unterbau auf.

15.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:24 Uhr
Die Baustelle bei der Regenbrücke Untertraubenbach Foto: J. Kerscher −Foto: J. Kerscher

Die Tragfähigkeit genügt zudem nicht mehr den Anforderungen des täglich fließenden Verkehrs, schreibt das Landratsamt Cham. Die Brücke soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Die Bauarbeiten im und über dem Gewässer bringen eine erhöhte Gefahr für Personen mit sich, die sich im Gewässer- und Brückenbereich aufhalten, etwa durch herabfallende Gegenstände, Bauteile, Baumaschinen und Baustelleneinrichtung. Die Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs (insbesondere das Befahren mit Kanus, Booten sowie das Baden) im Brückenbereich muss deshalb beschränkt werden, solange die Gefährdung besteht. Die Sperrung erfolgt in Form einer Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht wird. Eine entsprechende Beschilderung wird an den Ufern flussaufwärts der Brücke sowie an den oberhalb gelegenen Einstiegsstellen des Bootswanderwegs angebracht. Die Schilder weisen auch auf die behelfsmäßigen Aus- und Einstiegsstellen kurz vor und nach der Brücke hin. Die Beschränkung wird aufgehoben, sobald die Gefährdungen nicht mehr bestehen.