Die Nacht zum 3. Juni hat bayernweit unter den Bezeichnungen „Krawallnacht“ und „Poser-Party“ Beachtung gefunden. So mancher erlebt jetzt hautnah die Nachwehen. Die reichen oft weiter, als in das Amtsgericht.
Die einen werden lautlos abgeurteilt, weil sie noch so jung sind. Erst kürzlich saß der 17-Jährige auf der Anklagebank, der in der Nacht einer der Rädelsführer beim Sturm auf die Polizeiautos gewesen war, die die Rodinger Straße abgesperrt hatten. Er hatte die eingesetzten Beamten bei einem Tanz vor dem Streifenwagen durch das Zeigen beider Mittelfinger beleidigt. Über das Urteil...