Bundestagswahl
Chamer bekommen die Wahlunterlagen

Die Wahlberechtigten bekommen in den nächsten Tagen Post. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Briefwahl beantragen möchten.

27.08.2021 | Stand 16.09.2023, 0:53 Uhr
Die Wahlberechtigten erhalten in diesen Tagen ihre Benachrichtigungsbriefe für die Bundestagswahl am 26. September. Damit können auch die Briefwahlunterlagen angefordert werden. −Foto: Sven Hoppe/dpa

In diesen Tagen werden durch die Stadt Cham die Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten zugestellt, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer bis zum 5. September keine solche Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Darauf weist Michael Bücherl hin, Leiter des Ordnungsamtes bei der Stadt Cham.

Erfahrungsgemäß werden nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen sofort Anträge aufBriefwahlunterlagengestellt. In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt auf einige wichtige Punkte hin: Briefwahlunterlagen können im Rathaus nur ausgestellt werden, wenn der entsprechende Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben ist.

Vollmacht nötig, wenn eine andere Person die Unterlagen abholen soll

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.Wahlberechtigtemit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt. An andere Personen können die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Das hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Bei persönlicher Antragstellung und Abholung der Wahlunterlagen sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Zudem besteht derzeit noch die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Um persönliche Vorsprachen und eventuelle Wartezeiten im Rathaus zu vermeiden und um Kontakte zu reduzieren, besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schnell und einfach online auf www.cham.de anzufordern. Ebenso kann der Antrag per Smartphone mit dem personalisierten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.

Bei Onlinebeantragung oder Einwurf des ausgefüllten Antrags im Rathausbriefkasten werden die Briefwahlunterlagen in den folgenden Tagen mit der Post zugestellt. Die Antragstellung ist grundsätzlich möglich bis Freitag, 24. September, 18 Uhr. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag am 26. September, 15 Uhr, beantragen.