Auch wenn sie es nicht wissen – für die Chamer Fischotter ist der 27. August ein guter Tag. Das Verwaltungsgericht Regensburg verkündete am Freitag: Die Ausnahmegenehmigungen der Oberpfälzer Regierung für das Fangen und Töten von streng geschützten Ottern sind rechtswidrig. Die Deutlichkeit, in welcher der Richter das der Regierung vorhielt, kam einer Watschn gleich. Der betroffene Chamer Teichwirt hofft, nicht im Stich gelassen zu werden.
Die Regierung der Oberpfalz hatte 2020 die Entnahme von insgesamt sechs männlichen Ottern erlaubt. Zwei davon leben in einem Teichgebiet bei Stamsried...