Pandemie
Die Folgen des AstraZeneca-Impfstopps

Das Landratsamt Cham informiert, welche Folgen die Entscheidung für Menschen mit einem Impftermin hat.

15.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:50 Uhr
Die Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff AstraZeneca werden vorübergehend ausgesetzt. −Foto: Chaiwat Subprasom/picture alliance/dpa/SOPA Images via ZUMA Wire

Es gibt kaum etwas, was die Schnelllebigkeit dieser Pandemiezeiten so charakterisieren könnte, wie die Aussetzung der Impfung mit Astrazeneca. Angesichts in den Bereich von fast 200 schießender Inzidenzen im Landkreis, hatte am frühen Nachmittag Landrat Franz Löffler die Impfung neben dem nahenden Frühlingnoch als zweite große Hoffnung bezeichnet. Keine drei Stunden später war alles anders: Das Landratsamt teilte mit, dass bundesweit die Impfungen mit Astrazeneca ausgesetzt werden. Damit fällt derzeit auch die zusätzliche Grenzlandzuteilung flach. Die Pressemitteilung:

Das Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) empfiehlt nach intensiven Beratungen zu den in Deutschland und Europa aufgetretenen schwerwiegenden thrombotischen Ereignissen die vorübergehende Aussetzung der Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff Astrazeneca. Die Daten werden von der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) weiter analysiert und bewertet.

Bis zum Abschluss der Bewertung durch die EMA werden die Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca in Deutschland ausgesetzt. Die heutige Entscheidung betrifft sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen. Für die in den Impfzentren des Landkreises Cham registrierten Personen bedeutet das Folgendes:

Das passiert bei Erstimpfungen

Erstimpfung: Die bereits vergebenen Termine für Erstimpfungen mit Astrazeneca werden automatisch durch das Impfzentrum storniert. Personen, die online im bayerischen Registrierungssystem einen Termin gebucht haben, können nach der Stornierung durch das Impfzentrum wieder selbstständig Termine buchen, sobald freie Termine mit anderen Impfstoffen zur Verfügung stehen. Personen, die über die Hotline/Callcenter einen Termin vereinbart haben, werden angerufen, sobald freie Termine mit anderen Impfstoffen zur Verfügung stehen. Eine erneute Registrierung oder Anmeldung ist nicht nötig.

Das passiert bei Zweitimpfungen

Zweitimpfung: Personen, die bereits die erste Impfung mit Astrazeneca erhalten haben, sollten abwarten, bis nähere Informationen über das weitere Vorgehen bekannt gemacht werden. Bereits vereinbarte Termine für die zweite Impfung bleiben vorerst bestehen. Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff Astrazeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen zum Beispiel wegen starker und anhaltender Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten.