„Mit all diesen Sachen habe ich nichts zu tun“, beteuerte ein Auszubildender, als die Staatsanwältin am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer ihm die Vergehen im Strafantrag vorgelesen hatte. Darin war es um illegalen Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegangen.
Konkret um den Verkauf von einmal 250 Gramm Marihuana und zum andern um einen vereinbarten Deal mit 400 Gramm des Stoffes, der aber dann nicht zustande kam. Mit einem Rechtsgespräch versuchte Richterin Fischer, die Verhandlung abzukürzen, doch ohne Erfolg. Letztlich musste sie...