„Des wenn Schule macht, dann fahr i nimmer auffe auf Cham“, echauffierte sich der Anwalt eines 24-Jährigen, der sich vor dem Chamer Amtsgericht wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung verantworten musste. Der fiel am Steuer in einen Sekundenschlaf und krachte mit seinem Pkw in einen Sattelschlepper. Dies sei doch kein Grund für ein Strafverfahren, argumentierte dessen Anwalt. Doch Richterin Birgit Fischer sah das anders.
Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, dass dieser im April dieses Jahres auf der B 85 Richtung Cham gefahren sei, obwohl er Schlafmangel gehabt habe und so in...