Polizei in Furth
Furth: Festnahme wegen illegaler Einreise

Die Grenzpolizeigruppe Furth im Wald nahm einen 34-Jährigen fest, der seinem Bruder aus Syrien über die Grenze half.

10.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:31 Uhr
Weil er seinem Bruder aus Syrien illegal über die Grenze geholfen haben soll, nahm die Grenzpolizeigruppe Furth im Wald einen 43-Jährigen fest. −Foto: Bundespolizei

Am Mittwochnachmittag (9. Februar) haben Fahnder der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald zwei syrische Migranten in einem Zug aus Prag bei der unerlaubten Einreise festgestellt. Am Abend nahmen Bundespolizisten einen 34-Jährigen vor dem Bundespolizeirevier Furth im Wald fest. Der Mann wollte einen der Migranten abholen.

Gegen 14:30 Uhr kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald in einem Zug aus Prag auf Höhe Arnschwang zwei Syrer. Die Männer konnten sich nicht mit den erforderlichen Grenzübertrittspapieren ausweisen. Das zuständige Bundespolizeirevier Furth im Wald übernahm die Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise. Gegen 17 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 34-Jährigen, der sich in der Nähe des Bundespolizeireviers Furth im Wald aufhielt. Bei der Befragung stellte sich heraus, dass der Mann seinen Bruder suchte. Bei dem Bruder handelte es sich um einen der Migranten, die zuvor von der Grenzpolizeigruppe erwischt worden waren. Die Beamten nahmen den 34-Jährigen wegen des Verdachtes der Beihilfe zur unerlaubten Einreise vorläufig fest.

Grenzpolizeigruppe Furth im Wald ermittelt

Ersten Erkenntnissen zufolge hatte der 26-jährige Migrant seinem 34-jährigen Bruder bereits in Tschechien seine bevorstehende Ankunft in Deutschland telefonisch angekündigt. Der in Leimen lebende 34-Jährige hatte sich dann auf den Weg gemacht, um seinen Bruder abzuholen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzten die Bundespolizisten den 34-Jährigen auf freien Fuß.

Die Beamten leiteten die zwei syrischen Migranten an die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Regensburg weiter. Zudem konnten die Männer den erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erbringen. Deshalb erstatteten die Bundespolizisten Anzeige beim Gesundheitsamt wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.