Sicherheit
Gemeinde bittet um Zuschnitt

Schönthal macht Grundstücksbesitzer darauf aufmerksam ihre Hecken, Bäume und Sträucher zu überprüfen und zurückzuschneiden.

28.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:32 Uhr

Hecken, Sträucher und Bäume, die mit der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, müssen zurückgeschnitten werden. Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge können dadurch behindert werden. Besonders kritisch ist es, wenn die Sicht an Einmündungen eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßenbenennungsschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Auch die Einengungen der Gehsteige durch überwachsende Gehölze ist für Fußgänger und vor allem für die Kinder oft auch eine Gefährdung, wenn sie den Gehsteig verlassen und auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Gemeinde Schönthal möchte deshalb aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörden ist. Auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen sind für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich.

Die Gemeinde Schönthal richtet deshalb an alle Grundstücksbesitzer die Bitte, ihre Hecken, Bäume und Sträucher daraufhin zu überprüfen und so weit zurück zu schneiden, dass sie nicht mehr in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten. Der Luftraum über Fahrbahnen und Parkstreifen muss dabei in einer lichten Höhe von mindestens 4,5 Metern und über Gehwegen in einer Höhe von mindestens 2,5 Metern von Bewuchs freigehalten werden, heißt es in einer Meldung der Gemeinde Schönthal. Auch im Bereich von Straßenlampen und Verkehrsschildern sind Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos gelesen werden kann. Das Schnittgut kann im Wertstoffhof Schönthal kostenlos entsorgt und zu den üblichen Öffnungszeiten dienstags, von 9 bis 11.45 Uhr, freitags, von 14 bis 16.45 Uhr im Dezember, Januar, Februar und März. Freitags, von 14 bis 17.45 Uhr, in den Sommermonaten und jeden ersten und dritten Samstag im Monat, von 9 bis 11.45 Uhr, nur in den Sommermonaten, angeliefert werden.