Auch neue Verordnung für Hundehalter
Gemeinderat Arrach bewilligt neue Möbel für den Waldkindergarten

12.05.2023 | Stand 15.09.2023, 0:08 Uhr
Das Domizil des BRK-Waldkindergartens Arrach bekommt neue Möbel. −Foto: Fotos: Pfeffer

Damit in der Gemeinde Arrach mehrere Standesbeamte für Eheschließungen zur Verfügung stehen und dadurch den Wünschen der Brautpaare möglichst gut entsprochen werden kann, wurde der 3. Bürgermeister, Andreas Lohberger (neben Bürgermeister Gerhard Mühlbauer), zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt.

In dieser Funktion muss er nicht die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, die sonst von Standesbeamten gefordert werden. Er darf ausschließlich die standesamtlichen Trauungen durchführen, Geburts- oder Sterbebeurkundungen darf er nicht vornehmen. Mit einstimmigem Votum (13:0) wurde Lohberger widerruflich (die Bestellung erlischt mit dem Ende der Amtszeit des 3. Bürgermeisters) zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Lamer Winkel bestellt. Die Standesamtsaufsicht im LRA Cham fordert zeitnah eine Kurzschulung, der entsprochen wird.

Gemeinderat Arrach ändert Verordnung für Hundehalter

Die bisherige Hundehaltungsverordnung (datiert aus 2004 mit Ablaufdatum 5. Oktober 2024), welche das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (über 50 Zentimeter Schulterhöhe) regelt, wurde von der Verwaltung überarbeitet, da sie nicht mehr zeitgemäß ist. Geschäftsleiter Michael Weiß zeigte die Unterschiede zur bestehenden Verordnung per Beamer auf. Anleinpflicht besteht künftig in allen öffentlichen Anlagen, auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortschaften und der verschiedenen Ortsteile und Straßen (bisher im gesamten Gemeindegebiet). Die Person, die einen Kampfhund oder großen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.

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Ausgenommen von der Leinenpflicht (reißfest, nicht länger als drei Meter) sind Blindenführhunde, Diensthunde, Hütehunde, Rettungshunde, Hunde im Bewachungsgewerbe und Jagdhunde für die Dauer der berechtigten Jagdausübung. Alle freilaufenden Hunde (unabhängig von der Größe) müssen immer in Rufweite sein. Hundehalter müssen die Verunreinigungen ihrer Tiere sofort beseitigen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Die Abstimmung erfolgte ohne Gegenstimme.

BRK-Waldkindergarten Arrach bekommt neue Möbel

Erfreut zeigte sich Mühlbauer über die Maibaum-Aktionen in den drei Ortsteilen. Derartige Veranstaltungen fördern das Zusammenleben und sind wichtig für Zusammenhalt der Bürger, so Mühlbauer. Es erfolgte eine Info an die Gemeinderäte, dass die Abgasabsauganlage für die Fahrzeuge der FFW Haibühl-Ottenzell in deren Gerätehaus installiert wurde.

Damit werden künftig auch die gesetzlichen Vorgaben zur Minimierung der Dieselemissionen eingehalten. In der März-Sitzung beschloss der Gemeinderat die Anschaffung einer neuen Einrichtung für den BRK-Waldkindergarten Arrach (Schrankwand mit Schlafmöglichkeit, verschiedene Regale, Schränke und Sideboards). Der Auftrag wurde an die Firma Möbel Vogl als günstigen Bieter vergeben.

Rama dama in Arrach

Dankesworte:Bürgermeister Mühlbauer dankte den Beteiligten der Aktion Rama dama, besonders den Organisatoren aus den beiden Ortsfeuerwehren, Jugendwart Michael Kraus (Feuerwehr Arrach) und Kilian Achatz (Feuerwehr Haibühl-Ottenzell). Ebenso legten die BRK-Waldkindergartenkinder Hand an. Sie sammelten im Bereich des Wanderweges Ar3 und entlang der Straßenböschung der St 2326 in Richtung Eck.

Lob:„Durch solche Aktionen wird das Gemeindegebiet sauber gehalten, was zur Attraktivität und Lebensqualität beiträgt“, so das Gemeindeoberhaupt.

− krp