Kommune
Gemeinderat fasst Grundsatz-Beschluss

Im Baugebiet „Am Seugenbach“ soll ein Präzedenzfall vermieden werden. Bauwerber darf den Kniestock am Haus nicht erhöhen.

27.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:49 Uhr
Martin Schönhuber
Neben Chamerau herrscht auch in Bärndorf und Lederdorn (Foto) rege Bautätigkeit. −Foto: M. Schönhuber

Bürgermeister Stefan Baumgartner freute sich, auch diesmal Baugesuche im Gemeinderat bewilligen zu können. Der seit Jahren anhaltende Andrang Bauwilliger nehme kein Ende, sagte er. Das sei ein gutes Zeichen für die Gemeinde.

In aller Regel sind die Baugesuche von Bürgermeister und Verwaltung soweit vorbereitet und mit dem Landratsamt abgestimmt, dass die Bewilligung des Gemeinderats problemlos möglich ist (siehe Info-Teil). Diesmal jedoch musste sich das Gremium auch mit einem kniffligen Fall befassen.

Im Baugebiet „Am Seugenbach“, Flurnummer 245/10, will ein Bauwerber den Kniestock seines Wohnhauses um 1,375 Meter erhöhen und im Dachgeschoss eine Wohnung einbauen. Allerdings existiert für das Baugebiet ein Bebauungsplan, in dem eine maximale Wandhöhe von 6,50 Metern festgeschrieben ist. Das Baugebiet ist vollständig bebaut, alle Bauherrn hielten sich an die Vorgaben. Aufgrund der geplanten Erhöhung des Kniestocks würde sich aber eine Höhe von 8,06 Metern ergeben. Die frühere Festlegung sei aus städtebaulichen Gründen erfolgt, erklärte der Bürgermeister.

Der Bauwerber beantragt nun eine Befreiung von den Vorgaben im Bebauungsplan. Dies ist aber, wie die Rücksprache mit dem Landratsamt Cham ergab, nicht möglich. Denn die anderen Bauherrn im Bereich des Bebauungsplans hätten Bestandsschutz und würden bei einer Befreiung ungerecht behandelt. Zudem habe ein Nachbar die Unterschrift verweigert und spreche sich schriftlich ausdrücklich gegen das Vorhaben aus. Würde man dem Antrag des Bauwilligen zustimmen wollen, müsste der Bebauungsplan vollständig aufgehoben werden. Bei der Aufstellung habe man sich damals ja auch etwas gedacht, eine Aufhebung würde nicht nur einen Präzedenzfall schaffen, sondern bei allen anderen Gebäuden Änderungen zulassen.

In einer lebhaften Diskussion wurden die Folgen für die Anwohner und die Gemeinde eingehend beleuchtet und gegeneinander abgewogen. Auch wurde darauf hingewiesen, wenn man dem durch Wohnbebauung stark zunehmenden Flächenverbrauch entgegenwirken wolle, könne man nur in die Höhe ausweichen. Das Baugesuch in der jetzigen Form wurde mit einer Gegenstimme abgelehnt.

Im Anschluss informierte Bürgermeister Baumgartner über einen „zufriedenstellenden Fortgang der Brückensanierung“. Mit voraussichtlich anfallenden Kosten von 700 000 Euro habe man im nächsten Jahr die 150 Jahre alte Brücke für weitere 30 Jahre wieder fit gemacht. Ein Neubau hätte drei Millionen Euro gekostet.

Erfreut teilte der Bürgermeister weiterhin mit, dass 18 000 Euro Fördermittel für eine Errichtung von Kneipp-Tretbecken eingegangen seien. Die Gemeinde Chamerau sei im „zweiten Programm noch drangekommen“. Bei einer gemeinsamen Begehung wolle man nun zwei geeignete Standorte für diese Einrichtungen finden.

Die beiden neuen jungen Hausärzte hätten einen guten Start hingelegt, es laufe sehr gut, teilte Bürgermeister Baumgartner mit: „Ich bin sehr froh, dass die beiden da sind.“

Jugendbeauftragte Regina Breu wird Chameraus Ortsvereine anschreiben und zur Mitwirkung am geplanten Ferienprogramm einladen.