MZ-Rechtsserie „Alles, was Recht ist“
Haus an die Kinder vererben? Rechtsanwältin gibt Tipps

18.02.2023 | Stand 15.09.2023, 1:33 Uhr
Elke Kestler
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine Immobilie zu übertragen? „Diese Frage lässt sich von Fall zu Fall immer nur individuell beantworten“, sagt unsere Expertin. −Foto: Christin Klose/dpa

Wer eine Immobilie der nächsten Generation übergeben möchte, sieht sich mit vielen Entscheidungen konfrontiert. Die Chamer Rechtsanwältin Elke Nicole Kestler ist auf Erbrecht spezialisiert und weiß, was es zu beachten gilt.



Haben auch Sie schon darüber nachgedacht, wie Sie Ihr Vermögen einmal unter Ihren Kindern verteilen möchten? Und sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass das gar nicht so einfach ist? Denn man muss nicht nur die Vor- und Nachteile der verschiedenen Übergabemöglichen abwägen.

Als Eltern möchten Sie sicherlich auch, dass jedes Ihrer Kinder gleich behandelt wird. Das ist oft schwierig, da die vorhandenen Vermögenswerte nicht ohne Weiteres durch die Anzahl der Kinder geteilt werden können. Und wann ist überhaupt der richtige Zeitpunkt, um eine Immobilie zu übertragen? Diese Frage lässt sich von Fall zu Fall immer nur individuell beantworten.

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Auch sollten Sie sich überlegen, was Sie selbst im Alter an finanziellen Rücklagen brauchen. Welche Rechte sollten Sie sich zudem bei einer Übergabe bereits zu Lebzeiten vorbehalten? Oder andersherum: Welche Versorgungsleistungen sollen und können die Kinder auch tatsächlich übernehmen?

Nicht selten ergeben sich erhebliche erbschafts- oder schenkungssteuerliche Auswirkungen bei einer Übergabe, die durch geschickte Gestaltung des Übergabevertrages vermieden oder zumindest abgemildert werden können. Auch die erbrechtlichen Folgen sind zu bedenken, denn steuerrechtlich vorteilhafte Gestaltungen können beispielsweise unliebsame Pflichtteilsergänzungsansprüche naher Angehöriger auslösen.

Neues Steuergesetz

In nahezu aller Munde war in den vergangenen Wochen das Jahressteuergesetz 2022 mit seinen Änderungen des Bewertungsgesetzes. Angeblich erhöhen sich aufgrund neuer Bewertungsregelungen die Steuerwerte von Immobilien. Richtig ist, dass das Bewertungsgesetz neue Bewertungsgrundlagen vorsieht, um die Steuerwerte von Immobilien zu ermitteln.Dabei möchte der Gesetzgeber den Steuerwert, der bislang vielerorts niedriger war als der Verkehrswert, den tatsächlichen Marktgegebenheiten anpassen. Dies soll durch eine engere Anlehnung an die anerkannten Vorschriften der Verkehrswertermittlung erfolgen. Dabei kommen Daten der örtlichen Gutachterausschüsse, wie etwa dem Liegenschaftszins, eine höhere Bedeutung zu als bisher.

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Gerade Bayern macht sich zudem dafür stark, dass die Freibeträge im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer erhöht werden. Die Entwicklungen in diesem Bereich bleiben abzuwarten.

Wer seine Nachfolge regeln möchte, sollte Folgendes beherzigen: Nur durch offene Gespräche mit den Kindern über sensible Themen wie Alter, Pflege und Tod können sich alle Familienmitglieder einbringen. Durchdachte Regelungen der Eltern erhalten die Harmonie in der Familie auch über Pflege und Tod hinaus.

MZ-Serie: „Alles, was Recht ist“

Unsere Serie„Alles, was Recht ist“ haben wir im Jahr 2017 wieder aufleben lassen – mit altbekannten und einigen neuen Autoren. Sie erscheint immer samstags im Landkreis-Teil. In einer Woche – in der Ausgabe vom 25. Februar – schreibt Werner Dandl zum Thema „Spam- & Phishing-Mails — rechtliche Folgen, Tipps und Vorsorge“.

Autor:Elke Nicole Kestler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Cham, Waldmünchen und Bad Kötzting. Die Kanzlei ist Ansprechpartner zum Thema Erbrecht und Nachfolgeplanung.

Kontakt:Kanzlei für Erbrecht Kestler, Obere Bräuhausstraße 1, 93449 Waldmünchen, Telefon (099 72) 30 03 69 0, E-Mail buero@anwalt-kestler.de, Internet www.anwalt-kestler.de