Man stellt sich unter einem illegalen Autorennen etwas anderes als einen älteren, angeblich 170 Stundenkilometer schnellen Ford Fiesta alleine auf einer Staatsstraße mit einer S-Kurve vor, der dort einen Unfall baut. Und doch wurde einer Produktionshelferin (20) das von der Staatsanwaltschaft am Chamer Amtsgericht vorgeworfen.
Dabei kam der Paragraph 315d zur Anwendung, der erst 2017 ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden war, um „richtige“ Rennen vor allem in Städten zu unterbinden. Wichtig dabei Absatz 3: „Wer im Straßenverkehr … sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster...