„Mitterfeld III“
In Michelsneukirchen wird ein neues Baugebiet ausgewiesen

16.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:30 Uhr
Auf 18500 Quadratmetern entsteht hier das Baugebiet „Mitterfeld III“. −Foto: Thomas Mühlbauer

Zur letzten Sitzung dieses Jahres hat sich der Gemeinderat am Mittwochabend zusammengefunden.

Zunächst ging es um einen Bauantrag, der in der November-Sitzung schon behandelt, aber hier noch einstimmig abgelehnt wurde. Mittlerweile hat der Bauherr die geforderten Änderungen vorgenommen. Bürgermeister Christian Raab merkte dazu an: „Es wurden die Änderungen, die der Gemeinderat gefordert hatte, nun alle berücksichtigt, einer Befürwortung steht nun nichts mehr im Wege.“ So fiel der Beschluss für den Neubau auf Flurnummer 9014 Gemarkung Michelsneukirchen (Schmidwiese) auch einstimmig aus.

Auch der Neubau einer landwirtschaftlichen Halle in Gutshof wurde einstimmig befürwortet.

Anschließend gab es erfreuliche Nachrichten: In der Gemeinde wird in naher Zukunft ein neues Baugebiet (Nähe Sportplatz) ausgewiesen. In der Januarsitzung soll das Ingenieurbüro Eder die genaue Parzellierung vorstellen. Berücksichtigt werden müssen die Lärmbelastung von der Staatsstraße und der Emissionsschutz von Seiten des Sportplatzes. Das Baugebiet umfasst eine Größe von 18500 Quadratmetern. Circa 20 Parzellen sollen am Ende entstehen. Ziel ist es, so Bürgermeister Christian Raab, dass das Genehmigungsverfahren im Jahr 2023 abgeschlossen wird. Das Baugebiet soll den Namen „Mitterfeld III“ erhalten.

Laut Bürgermeister soll im Januar ein Baugebiet mit einer ähnlichen Parzellierung in der Nähe von Bad Abbach angeschaut werden. So soll in der Sitzung am 25. Januar die Parzellierung beschlossen werden. Die Parzellengröße soll eine Größe von circa 600 Quadratmetern und mehr umfassen.

Hebesätze bleiben vorerst

Christian Raab machte deutlich: „Für unsere Gemeinde ist das Baugebiet ein Gewinn. Es ist auf jeden Fall ein schönes Christkindl für die Gemeinde.“

Anschließend folgte der Beschluss über die Richtlinien zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Diese wurden ausführlich in den vorangegangenen Sitzungen beraten. Am Ende stimmten alle Gemeinderäte für die ausgearbeiteten Richtlinien.

Wie in jeder Sitzung zum Jahresende wurde auch über die Hebesätze beraten. Wie die Kämmerei andeutete, wäre eine Erhöhung für 2023 noch nicht notwendig. „Wir werden früher oder später an dieser Stellschraube drehen müssen, denn wir liegen überall unter dem Durchschnitt und haben große Investitionen in den nächsten Jahren zu tätigen“, sagte der Bürgermeister. Man kam überein, die Hebesätze für 2023 unverändert zu lassen. Raab unterstrich noch einmal: „Im nächsten Jahr müssen wir etwas machen.“ So bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei 320 Prozent und die Gewerbesteuer bei 310 Prozent.

Als nächstes wurde über die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Michelsneukirchen beraten. Bürgermeister Christian Raab stellte noch einmal die Eckpunkte vor und sagte: „Es war jetzt notwendig, dass wir Leitlinien erlassen, die man den Eltern an die Hand geben kann.“ So sollen auch die bislang oft geführten, langwierigen Diskussionen mit den Eltern vermieden werden.

Neu: eine Baumbestattung

Auch in Michelsneukirchen soll eine Baumbestattung ermöglich werden. Dies soll beim bereits gepflanzten Baum am Friedhof geschehen. Ermöglich werden sollen hier drei bis vier Gräber rund um den Baum. Die Gebühren wurden analog der Urnenbestattung auf 500 Euro je Grab festgesetzt. Auf dem Grab wird auch eine Grabplatte angebracht.

Aus Sicherheitsgründen kann die Homepage der Schule nicht erweitert werden, diese wird nun durch eine neue Homepage ersetzt. Gepflegt wird diese dann zukünftig von der Schule selbst. Die Erstellung der Kanalgebühren wird, wie Raab informierte, auf Ende 2023 verschoben.

− rtn