Heinrichskirchen und Pillmersried
Kläranlage: Strompreise treiben die Kosten in die Höhe

26.10.2022 | Stand 15.09.2023, 3:09 Uhr
Die wasserrechtliche Erlaubnis läuft 2024 aus. −Foto: Stefanie Bauer

Bei diesen Zahlen glaubte mancher Stadtrat kurzzeitig schon an einen Tippfehler: Die Strompreise treiben die Betriebskosten der Kläranlage Pillmersried enorm in die Höhe.

Bei der Stadtratssitzung am Montag stand die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt für das Gebiet Heinrichskirchen und Pillmersried auf der Tagesordnung. Die Abwasserbeseitigungsanlage zählt zu den kostenrechnenden Einrichtungen, für sie gilt das Kostendeckungsprinzip. Regelmäßig im maximal vierjährigen Abstand sind deshalb die Gebühren anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung neu zu kalkulieren.

Zuletzt wurden die Einleitungsgebühren zum 1. November 2014 auf 2,15 Euro je Kubikmeter angehoben. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung aus 2018 hatte für den laufenden Kalkulationszeitraum keine Änderung ergeben. Das sieht dieses Jahr ganz anders aus.

In den letzten vier Abrechnungsjahren habe es im Mittel eine Unterdeckung von - 4799,77 Euro gegeben, wie Bürgermeister Stefan Spindler informierte. Diese wurde in den nächsten Kalkulationszeitraum übernommen. Die jährlichen Betriebskosten der Kläranlage lagen von November 2018 bis Oktober 2022 bei durchschnittlich rund 40 000 Euro. Für das Abrechnungsjahr 2022/23 müsse mit einer Verdopplung (!) der Betriebskosten gerechnet werden. „Diese Zahlen sind getrieben von den stark gestiegenen Stromkosten“, so Spindler.

2,75 Euro pro Kubikmeter

Da wegen der Energiekrise der Arbeitspreis pro kWh 2023 von 5,045 Cent netto auf 65,86 Cent netto ansteigt, bedeutet dies bei einem Jahresverbrauch von etwa 51000 kWh eine Steigerung – ausschließlich bei den Stromkosten – von brutto 37000 Euro. Die Stromkosten bilden etwa die Hälfte der Gesamtkosten in der Kläranlage Pillmersried. Für 2024 und 2025 sinkt nach den aktuellen Ausschreibungsergebnissen der Strompreis wieder kontinuierlich, wodurch sich die Jahreskosten verringern.

Es ergibt sich eine Gebührenhöhe ab November 2022 bis Oktober 2026 von durchschnittlich 2,75 Euro pro Kubikmeter. Das ergibt bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 40 Kubikmeter pro Person eine Mehrbelastung der angeschlossenen Einwohner von 24 Euro im Jahr. Als „insgesamt nicht erfreulich“ fasste der Bürgermeister diese Preisentwicklung zusammen, doch die Strompreise müsse man leider annehmen, wie sie seien.

Georg Reitinger (LU) erkundigte sich danach, wie der Strom eingekauft werde. Kommunen hätten sich dazu zu einer Bündelausschreibung zusammengeschlossen, informierte Spindler, die Preise seien vertraglich festgelegt worden. Wie schwierig die Situation ist, zeige sich daran, dass man für einige andere Gebäude noch gar kein Angebot bekommen habe und nun noch an Verträge kommen müsse.

Thema Wasserversorgung

Markus Dirscherl (LU) erkundigte sich danach, ob es Auswirkungen auf die Kalkulation der Kläranlage Rötz geben werde. „Die Preise hatten wir da noch nicht“, so Spindler, doch die Kalkulation sei abgeschlossen und in der Satzung festgelegt. Josef Brandl (FW) fragte an, ob es nicht eine Möglichkeit gebe, über Photovoltaik einzusparen. Johann Stibich (LU) informierte, das würde nur über Speicher gehen, denn „wenn die Sonne scheint, kommen wir über die Runden“. Da die wasserrechtliche Erlaubnis, die Kläranlage Pillmersried zu betreiben, 2024 ausläuft, stellt sich die Frage, ob und wie überhaupt investiert wird. Die Satzung, die zum 1. November in Kraft tritt, wurde einstimmig beschlossen. Ein ähnlich gelagertes Thema auf der Tagesordnung: Die Wirtschaftlichkeitsberechnung 2022 für die Wasserversorgungsanlage Rötz.

Auch hier gilt das Kostendeckungsprinzip, auch hier sind die Gebühren in vierjährigem Abstand neu zu kalkulieren. Zuletzt waren die Verbrauchsgebühren zum 1. November 2014 auf 1,35 Euro zzgl. MwSt. je Kubikmeter angehoben worden. Der große Vorteil, wie Spindler erläuterte: Die Versorgung ist quellgespeist, Pumpe inklusive Strom werden nicht benötigt.

Die Betriebskosten bleiben daher relativ konstant. Deshalb gibt es, wie schon 2018, keine Änderung der Verbrauchsgebühr für den Kalkulationszeitraum November 2022 bis Oktober 2026, was einstimmig angenommen wurde.