Die Tatsache, dass ein 41-jähriger Mann ein Mountainbike und eine Spielekonsole aus der früheren gemeinsamen Wohnung mit seiner Ex-Partnerin mitgenommen hat, wurde vor Richterin Birgit Fischer am Chamer Amtsgericht nie infrage gestellt. Vielmehr musste geklärt werden, ob diese beiden Dinge ihm von der Frau, geschenkt worden waren, wie er behauptete, oder ob die Ex diese als Familieneigentum gekauft hatte. Und da er sie und den gemeinsamen, fünfjährigen Sohn verlassen hatte, sei ihm auch das Rad und die Konsole nicht mehr zugestanden. So fand sich der Mann wegen des Diebstahl-Vorwurfs vor...