Landkreis Cham
Körperverletzung und Misshandlung: Anklage gegen Altenpfleger (24) erhoben

19.10.2022 | Stand 15.09.2023, 3:18 Uhr
Im Zuge der Ermittlungen wurden drei Exhumierungen im Landkreis Cham durchgeführt. −Foto: Simon Tschannerl

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 23. September Anklage zum Landgericht Regensburg gegen einen 24-jährigen Altenpfleger wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener erhoben.



Der Angeschuldigte steht laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom Dienstag im dringenden Verdacht, am Abend des 1. Februar einem 68-jährigen pflegebedürftigen Heimbewohner ein Kissen auf den Kopf gedrückt zu haben bis dieser im Gesicht rot anlief, den Angriff jedoch sodann beendet zu haben. Der Geschädigte trug keine bleibenden Verletzungen davon.

Soweit während der Ermittlungen der Verdacht aufkam, dass der Angeschuldigte zudem für den Tod weiterer Personen verantwortlich sein könnte, hat sich der Verdacht nicht erhärtet.

Wie gemeldet, ermittelten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg seit Anfang Februar 2022 gegen einen Altenpfleger eines Pflegeheims in Cham.Dieser stand aufgrund des vorausgehend geschilderten Angriffs vom 1. Februar und verschiedener Äußerungen, er könne alle Menschen umbringen, im Verdacht, möglicherweise für vorausgegangene Todesfälle in der Pflegeeinrichtung verantwortlich zu sein.

Drei Exhumierungen

Aus diesem Grund wurden circa 15 Todesfälle einer genaueren Beurteilung unterzogen, was auch zu drei Exhumierungen nebst anschließender rechtsmedizinischer Untersuchung der Leichname führte. Der Tatverdacht hat sich bislang jedoch in keinem der weiter untersuchten Fälle erhärtet, so dass unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes hinsichtlich der Tat vom 1. Februar die öffentliche Anklage zu erheben war.

Hinsichtlich der Tat vom 1. Februar geht die Anklage nach Aktenlage davon aus, dass diese „lediglich“ die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt.

Soweit ursprünglich ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum stand, geht die Anklage zu Gunsten des Angeschuldigten davon aus, dass er von einem etwaigen Tötungsversuch freiwillig zurückgetreten ist (strafbefreiender Rücktritt).

Angeschuldigter in einem Bezirkskrankenhaus

Wie bereits berichtet, kam während des Angriffs des Angeschuldigten auf den Geschädigten eine Pflegehelferin in dessen Zimmer. Sie wirkte verbal auf den Angeschuldigten ein. In der Folge ließ der Angeschuldigte von weiteren potentiell tödlichen Handlungen ab obwohl ihm solche möglich gewesen wären, ohne dass ein körperliches Eingreifen seitens der Pflegehelferin erfolgte.

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in einstweiliger Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus. Eine ausführliche forensisch-psychiatrische Begutachtung ergab verschiedene Diagnosen, die möglicherweise dazu geführt haben, dass der Angeschuldigte bei Tatbegehung nur eingeschränkt schuldfähig war.

Der Angeschuldigte hat sich im Rahmen der Ermittlungen dahingehend eingelassen, dass er sich an die Tat lediglich bruchstückhaft erinnern könne und einen „Aussetzer“ gehabt habe.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.

− red