Behörde
Kunden können Widerspruch einlegen

Seit 17. Februar gibt es eine Änderung: Gegen Entscheidungen des Jobcenters kann man einen Online-Widerspruch beantragen.

11.02.2022 | Stand 11.02.2022, 13:06 Uhr

Das Jobcenter im Landkreis Cham bietet seinen Kunden schon seit längerer Zeit eine Vielzahl von digitalen Verwaltungsleistungen an. Angefangen von der digitalen Antragstellung über die digitale Vorlage von Unterlagen und Veränderungsmitteilungen für die Leistungssachbearbeitung bis hin zur digitalen Vereinbarung von Wunschterminen für Beratungsgespräche mit den Vermittlungsfachkräften.

Laut Pressemitteilung des Jobcenters kommt jetzt ein weiteres Online-Angebot dazu: Im Rahmen eines bundesweiten Projekts, welches sich mit der Erweiterung des digitalen Leistungsangebots im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes befasst, können Kunden ab Donnerstag, den 17. Februar 2022 auch Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenters online einlegen. Dafür ist es laut Jobcenter-Geschäftsführer Josef Beer unerheblich, ob die Leistung vorher digital oder schriftlich beantragt wurde. Für das Einreichen eines Online-Widerspruchs über die Homepage: www.jobcenter-cham.de ist eine Registrierung notwendig. Die dazu erforderlichen Zugangsdaten stellt das Jobcenter zur Verfügung. So werden auch die Datenschutzgesetze eingehalten. Die von den Kunden hochgeladenen Dokumente landen in der elektronischen Akte, auf die alle beteiligten Jobcenter-Mitarbeiter gleichzeitig Zugriff haben. Damit ist eine abgestimmte und schnelle Bearbeitung der Widersprüche möglich.