Es macht Sinn, sich gleich bei der Polizei zu melden, wenn man beleidigt wurde. Denn sonst kann es geschehen, dass es nicht mal zu einer Gerichtsverhandlung kommt, obwohl man durch Worte oder Gesten beleidigt wurde. Dies musste ein 78-jähriger Rentner erfahren, dem ein Nachbar bei Streitigkeiten um einen Zaun den Stinkefinger gezeigt hatte, „um ihn herabzuwürdigen“, wie es im Juristendeutsch für eine Beleidigung heißt.