Richterin Birgit Fischer wurde richtig sauer, als ihr der 57-jährige Angeklagte eine Geschichte erzählte, die den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen – unter laufender Bewährung wegen desselben Delikts – etwas abmildern sollte, er aber bei der zeitlichen Abfolge seiner Geschichte so in die Bredouille kam, dass das Lügengebäude in sich zusammenbrach.
So konnte es nur eine Haftstrafe geben.
Die beiden Fahrten im September und November 2022 waren unbestritten. Beide Male war der Angeklagte von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden. Als Entschuldigung brachte er nun vor,...