Gemeinderat
Personalengpass: In Reichenbach gibt es an Samstagen keine Bestattungen mehr

07.04.2023 | Stand 07.04.2023, 5:00 Uhr
Der Friedhof in Reichenbach – hier können Bestattung künftig nicht mehr an Samstagen durchgeführt werden. −Foto: Ulrike Niklas

Zu seiner 35. Sitzung tagte kürzlich der Gemeinderat Reichenbach (Landkreis Cham) im Gemeinschaftshaus. Thema unter anderem: Bestattungen am Samstag.



Zur Schöffenwahl und der Aufstellung der Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 – 2028: Gemäß Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Regensburg vom 20. Januar ist durch die Mitgliedsgemeinden Walderbach und Reichenbach für das Schöffenamt im Rahmen des vorgeschriebenen Verfahrens jeweils eine Person vorzuschlagen. Beworben hat sich Adams Albert Reinhold Sebastian. Dieser soll als Schöffe für die Gemeinde Reichenbach in die Vorschlagsliste eingetragen werden. Zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde ein Schreiben des Landratsamtes Cham zur Kenntnis genommen.

Personalmangel als Grund

Mit der Firma Amberger wurde nach vorheriger Angebotsanforderung ein Bestattungsvertrag über die Durchführung von Bestattungen auf dem gemeindlichen Friedhof in Reichenbach abgeschlossen. Hierin ist fixiert, dass Bestattungen auch samstagvormittags durchzuführen sind. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Von der Firma Amberger wurde nun mitgeteilt, dass es immer schwieriger wird, Personal für die Bestattungen am Samstag zu stellen. Es wurde deshalb vorgeschlagen, an Samstagen keine Bestattungen mehr durchzuführen. Die Ratsmitglieder stimmten bis auf weiteres zu, dass an Samstagen keine Bestattungen mehr durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind seuchenhygienisch begründete Sonderfälle.

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Die Ratsmitglieder zeigten sich mit dem Belegungsplan für den Jugendzeltplatz, der in der Sitzung vorgelegt und besprochen wurde, grundsätzlich einverstanden. Es soll jedoch noch ein Alternativplan mit einer gruppenweisen Anordnung erstellt werden.

Zustimmung fand auch der Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung in Bundesfern- und Staatsstraßen zur Verlegung einer Niederschlagswasserleitung im Bereich der Staatsstraße 2149 im Abschnitt 360 Station 0,277 (Kaltenbach) bis Station 0,427 (Einmündung Regenstraße).

Zum Baugebiet „Reichenbach West 3“ erfolgte zum einen die Erschließungsabrechnung, die Zustimmung fand, zumal dieses endgültig festgestellt ist. Das Abrechnungsgebiet wird wie im Lageplan gekennzeichnet festgelegt und umfasst die darin enthaltenen Grundstücke, die Abrechnung des Baugebietes erfolgt als Erschließungseinheit. Der umlegbare Erschließungsaufwand beträgt nach Abzug des Anteils der Gemeinde (zehn Prozent) 410157 Euro. Als umlegbare Grundstücksfläche werden 6709 Quadratmeter festgestellt, so dass der Straßenerschließungsanteil auf 61,14 Euro/Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt wird.

Die Berechnung der Kostenerstattungsbeiträge für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu diesem Baugebiet wurde ebenso genehmigt. Auch hier wird das Abrechnungsgebiet wie im Lageplan gekennzeichnet festgelegt und umfasst die darin enthaltenen Grundstücke. Der umlegbare Aufwand beträgt 60317 Euro. Als umlegbare Grundstücksfläche werden 6709 Quadratmeter festgestellt, so dass der Kostenerstattungsbeitrag auf 8,99 Euro/Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt wird.

Abschließend informierte Bürgermeister Edi Hochmuth, dass die neue PV-Anlage am Bauhof installiert wurde. Diese müsse jedoch noch durch die EON zur Einspeisung angeschlossen werden.

Die Bürgerversammlung findet am 20. April um 19 Uhr im Gemeinschaftshaus in Reichenbach statt.

Nittenau will Bau verschieben

Zum Radweg Reichenbach-Nittenau musste der Bürgermeister seinen Räten eine ungute Mitteilung kundtun: In einem Artikel in der Mittelbayerischen Zeitung wurde veröffentlicht, dass der Stadtrat Nittenau den Bau des Radweges aufgrund von knappen Haushaltsmitteln und hoher Verschuldung verschieben will. Die Gemeinden Nittenau und Reichenbach hatten einen Vertrag zum Bau des Radweges abgeschlossen, in dem die Planung und die Umsetzung des Vorhabens geregelt sind. Deshalb sei es sehr ärgerlich und es zeuge von keinem guten Stil der Stadt Nittenau, wenn der Vertragspartner Reichenbach diesen Sachverhalt aus der Zeitung erfahren müsse.

− run