„Das ist ungerecht! Das ist einfach nur ungerecht!“, ärgerte sich eine 36-Jährige, als sie von Richter Andreas Lecker erklärt bekam, dass es wenig Sinn mache, wenn sie ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung eines Polizeibeamten in der Sache erhebe und nicht nur gegen die Rechtsfolgen. Denn den Tatbestand sah der Richter nach den Zeugenaussagen als gegeben, auch wenn die Frau beteuerte, sie habe nur vor sich hin geschimpft. Aber „Vollidiot“ ist halt schon heftig.
Es war im Januar dieses Jahres, als die Angeklagte mit ihrem Pkw auf der B20 bei Traitsching fuhr und dabei in...