Gemeinderat
Regenufer erhält neues Gesicht

Reichenbach bereitet öffentliche Ausschreibung vor. Im Baugebiet „Hebling“ wurden nun Straßen gewidmet.

30.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:36 Uhr
Ulrike Niklas
Das Regenufer in Reichenbach soll umgestaltet werden. Die fachlichen Stellungnahmen liegen nun vor. −Foto: Ulrike Niklas

Bei ihrer 21. Sitzung tagten die Mitglieder des Reichenbacher Gemeinderats um Bürgermeister Edi Hochmuth am Donnerstagabend im Gemeinschaftshaus.

In der öffentlichen Sitzung ging es unter dem Punkt „Städtebauförderung Reichenbach“ um die Umgestaltung des Regenufers. Hier berichtete Bürgermeister Hochmuth über den Stand der Planung. Die Fachstellungnahmen zum Wasserrechtsverfahren liegen zwischenzeitlich vor. Mit der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Vorhaben ist demnächst zu rechnen. Die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme wird vorbereitet und erfolgen demnächst.

Weiter stand eine Entscheidung über die Erstellung von Solarleuchten im Bereich des Regenufers auf der Tagesordnung. Die vorgeschlagenen Leuchten, Model Aron der Firma Photinus fanden bei den Ratsmitgliedern Gefallen und sollen aufgestellt werden.

Für den neuen Straßenzug im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets „Im Hebling 2“ wurde die Widmung der Ortsstraße, deren Eigentümer die Gemeinde Reichenbach ist, vorgenommen und namentlich mit „Im Hebling“ bezeichnet. Die Trasse beginnt bei der Abzweigung von der Jägerruitstraße und endet bei der Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg „Hohenruck Weg“. Ihre Länge beträgt 0,162 Kilometer. Es gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links in der 30 km/h-Zone.

Der weitere Straßenzug im Baugebiet „Im Hebling 2“ wurde ebenso gewidmet, die Ortsstraße – Eigentümer ist die Gemeinde Reichenbach –trägt den Namen „Tannenweg“. Sie beginnt an der Abzweigung von der Jägerruitstraße, endet bei der Einmündung „Im Hebling“ und hat eine Länge von 0,095 Kilometer. Auch hier gilt die rechts- vor-links-Vorfahrtsregelung in einer 30 km/h Zone.

Erschließung abgerechnet

Für das Baugebiet „Im Hebling 2“ liegt die Erschließungsabrechnung vor – gebilligt durch Beschluss der Ratsmitglieder. Die endgültige Fertigstellung der Erschließungsanlage wurde festgestellt. Das Abrechnungsgebiet wurde wie im Lageplan gekennzeichnet festgelegt. Es umfasst die darin enthaltenen Grundstücke. Die Abrechnung des Baugebiets erfolgt als Erschließungseinheit. Der umlegbare Erschließungsaufwand beträgt nach Abzug des Anteils der Gemeinde von zehn Prozent 405 264 Euro. Als umlegbare Grundstücksfläche werden 11 119 Quadratmeter festgestellt, so dass der Straßenerschließungsanteil auf 36,45 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche festgesetzt wird.

Wegen der grundsätzlichen Voraussetzungen zur Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen wurde auf die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom April letzten Jahres verwiesen. Es wurde festgestellt, dass für die Entscheidung über die Einziehung der Verlust der Verkehrsbedeutung maßgeblich ist. Diese Voraussetzung könnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegen, weil auch der Eigentümer des Grundstücks mit der Flurnummer 190 in Reichenbach den Antrag gestellt hat. Derzeit wird geprüft, ob tatsächlich alle Anlieger den Antrag unterzeichnet haben, oder ob noch weitere Anlieger betroffen sind, wobei dies mit Gemeinderatsbeschluss auf den Weg gebracht wurde.

Spenden 2021

Abschließend gab Bürgermeister Hochmuth noch folgende Informationen: Zur Zuwendungsliste der Spenden 2021 sagte er, dass insoweit kleine Spenden eingenommen worden sind und eine Annahmeentscheidung gemäß Paragraf 3, Absatz 4 der Handlungsempfehlungen somit entfällt.

Weiter berichtete Hochmuth mit Blick auf den Harsbach, dass aufgrund der globalen Erwärmung Starkregenereignisse wie 2021 in Rheinland-Pfalz/Nordrhein-Westfalen immer häufiger aufträten. Deshalb fand bereits ein Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg statt. Potenzielle Präventivmaßnahmen (Ausbau des Flusslaufs, Rückhaltebecken, etc.) sollen ausgearbeitet werden. (run)