Kommune
Stadtrat muss sich entscheiden

Das Rötzer Gremium muss über die Standortfrage in Rötz abstimmen, sonst gehen Gelder verloren.

28.02.2021 | Stand 16.09.2023, 4:02 Uhr
Günther Hofmann
Das Freibadgelände im Bereich des Biomassheizwerks steht auf Platz zwei bei der Rötzer Funkmastsuche. −Foto: Günther Hofmann

Die Mitglieder des Rötzer Stadtrates sind in Zugzwang. Sie müssen sich in der Sitzung an diesem Montag für einen Standort, an dem der Telekom-Funkmast aufgestellt wird, entscheiden. Ansonsten droht der Konzern, dass das für den Bau des Standortes in Rötz vorgesehene Budget von 0,5 Millionen Euro abgezogen werde. Vier mögliche Flächen sind in der engeren Wahl.

Die Gelder sollten für Gemeinden, die eine Verbesserung ihrer Mobilfunkversorgung aktiv unterstützen, zur Verfügung gestellt werden. Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Bau von Mobilfunkmasten ist die Frage der gesundheitlichen Risiken für die Menschen, die von den Sendeanlagen ausgehen. Sowohl die Befürworter als auch die Gegner von Sendemasten führen teils wissenschaftliche Studien an, die die jeweilige Position bestätigen.

Das Bestreben der Stadt Rötz war es, eine neutrale Stelle zu diesem Thema in eine Bürgerversammlung einzuladen. Allerdings konnte die geplante Informationsveranstaltung mit einem Experten des Landesamtes für Umweltschutz coronabedingt nicht durchgeführt werden.

Das Landesamt für Umweltschutz verweist in seiner Broschüre „Elektromagnetische Felder durch Mobilfunk“ hinsichtlich der Strahlenbelastung durch Mobilfunk auf die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms.

Studie des Bundesamtes

Die Studie wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz konzipiert und in den Jahren 2002 bis 2008 durchgeführt. Dort heißt es unter anderem: „Die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms geben insgesamt keinen Anlass, die Schutzwirkungen der bestehenden Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. Die Exposition der Bevölkerung gegenüber untersuchten Mobilfunkfrequenzen nimmt zwar ständig zu, liegt jedoch in der Regel deutlich unterhalb der geltenden Grenzwerte.“

Die Projekte im Bereich Dosimetrie zeigten, dass die Exposition im Alltag erheblichen zeitlichen und räumlichen Schwankungen unterliege. Die Exposition der Bevölkerung gegenüber untersuchten Mobilfunkfrequenzen nehme zwar ständig zu, liege jedoch im Mittel nach wie vor viele Größenordnungen unterhalb der Grenzwerte. Nur bei Nutzung körpernaher Quellen wie etwa von Mobiltelefonen würden Werte nahe des Grenzwertes erreicht. Die an Zellkulturen durchgeführten Studien lieferten insgesamt keine Hinweise auf bisher unentdeckte Wirkungsmechanismen im „athermischen“ Bereich unterhalb der Grenzwerte.

Dies decke sich mit Ergebnissen zu akuten Wirkungen an Versuchspersonen. Hier zeigte sich in experimentellen Studien keine Beeinträchtigung des Schlafes, der kognitiven Leistungsfähigkeit, des Gedächtnisses oder der Verarbeitung von visuellen oder akustischen Reizen. Auch in epidemiologischen Studien konnte kein Zusammenhang zwischen den gemessenen Feldern von Basisstationen und Schlafstörungen, Kopfschmerzen, gesundheitlichen Beschwerden allgemein sowie psychischer oder körperlicher Lebensqualität nachgewiesen werden. Dies gelte auch für elektrosensible Personen, bei denen ein Zusammenhang von tatsächlicher Feldexposition und einer Vielzahl von Symptomen nicht bestätigt werden konnte.

Möglichkeiten: Standort eins:Alternativen:
Vier Standorte kommen für einen Funkmasten in Frage (in der Reihenfolge nach der besten funktechnischen Qualität).kommunale Fläche in der Nähe des Gewerbegebietes an der B22, Flurnummer 548/42. Freibadgelände im Bereich des Biomasseheizkraftwerks; 3. Areal um den Stadtbauhof an der Chamer Straße; 4.Im Birket, Flurnummer 1180 (diskutierter Standort seit Beginn der Suche) (whg)

Um mögliche Langzeitwirkungen zu untersuchen, wurden tierexperimentelle Mehrgenerationsstudien durchgeführt, die keine Hinweise auf negative Einflüsse von Mobilfunkfeldern – weder GSM noch UMTS – lieferten. Untersucht wurde eine Vielzahl von Endpunkten, unter anderem die Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke, verschiedene Krebserkrankungen, Tinnitus, Lernen und Gedächtnis, Stressantwort und Immunparameter, Fortpflanzung und Entwicklung. Auch epidemiologische

Studien konnten bisher für Mobilfunknutzer zumindest bis zu einer Nutzungsdauer von zehn Jahren kein erhöhtes Risiko für eine Hirn- oder Augentumorerkrankung finden, heißt es in der Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz. Es zeigte sich auch kein Zusammenhang zwischen der berechneten Feldstärke und vergleichsweise leistungsstarke Radio- und Fernsehsender und einem erhöhten Risiko für Kinderleukämie. Auf eine Frage konnte das Programm keine abschließende Antwort geben. Die Datenlage für mögliche Gesundheitsrisiken bei Handynutzung länger als zehn Jahre sei nicht ausreichend, um schon beantwortet werden zu können. (whg)