Energie
Tiefenbach setzt auf Photovoltaik

Der Strom für das Rathaus soll künftig vom Dach kommen. Die Lichttechnik will die Gemeinde auf LED-Leuchten umrüsten.

21.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:37 Uhr
Auch ein Nachbargebäude des Rathauses soll für die PV-Anlage genutzt werden. −Foto: Soeren Stache kh/picture alliance / dpa mzred

In seiner Sitzung am Dienstag beriet das Gemeinderatsgremium über die Themenfindung für das Energiecoaching plus und legte Prioritäten fest: Das Rathaus soll künftig über eine Photovoltaikanlage versorgt werden, dazu soll auch ein Nachbargebäude, das ebenfalls der Gemeinde gehört, miteinbezogen werden. Auch die Lichttechnik soll umgerüstet werden. Geprüft werden soll der Einbau einer Pelletheizung im Rathaus statt der bisherigen Elektroheizung.

Außerdem soll ein neuer energetischer Ansatz für die Grundschule erarbeitet werden. In erster Linie geht es hier um eine mögliche Umstellung von Öl auf eine andere Heizungsmöglichkeit sowie die Überprüfung der Lichttechnik (LED). Wie Bürgermeister Ludwig Prögler informierte, hat sich die Gemeinde für das Landesprogramm „Energiecoaching“ beworben.

Ertrag soll simuliert werden

Laut Prögler hat sich die Projektmanagerin zu den Vorschlägen der Gemeinde per E-Mail geäußert. Eine Ertragssimulationsberechnung einer Photovoltaikanlage auf dem Rathaus mit Nachbargebäude sei relativ überschaubar und könne mit dem einen oder anderen Projekt zusammen durchgeführt werden, wie zum Beispiel mit einer Fördermittelbeantragung zur Umrüstung der Lichttechnik auf LED. Zum Thema Gebäude Grundschule informierte die Projektmanagerin, dass oft auch eine rechnerische Energieberatung von Schulen in Anspruch genommen werde, die als Grundlage zur Beantragung vieler Fördermittel diene.

Weiterer Beratungspunkt war die Erstellung einer Ortsabrundungssatzung für den Bereich Katzelsried. In einem Beschluss aus dem Januar 2014 war hinsichtlich der Bebaubarkeit von einzelnen Grundstücken in der Ortschaft Katzelsried festgehalten worden, dass sich diese Baugrundstücke nach Prüfung der Bauabteilung am Landratsamt Cham eindeutig im Außenbereich nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde befinden.

Eine Bebaubarkeit ist grundsätzlich nicht möglich. Rechtssicherheit über die Bebaubarkeit kann durch einen Erlass einer Einbeziehungssatzung in Form einer Ortsabrundungssatzung erlangt werden. In unregelmäßigen Abständen, so der Bürgermeister, bekommt die Gemeinde Anfragen hinsichtlich der Bebauung von offensichtlich freien Baulücken in der Ortschaft Katzelsried. Der Gemeinderat hat dies schon entsprechend vorberaten und es liegt der Gemeinde ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Brandl & Preischl mit einem veranschlagten Gesamtaufwand in Höhe von insgesamt 2500 Euro bis 3000 Euro netto vor. Die Beratung eines Vorentwurfs ist bereits erfolgt. Einstimmig gab der Gemeinderat grünes Licht.

Bebauungsplan wurde geändert

Die Änderung des Bebauungsplanes „An der Schönauer Straße“ war weiterer Beratungspunkt. Wie das Gemeindeoberhaupt bekanntgab, wurde der rechtsverbindliche Bebauungsplan erlassen. Zwischenzeitlich wurden einige Bauanträge im genehmigungsfreistellungsverfahren und mehrere Bauanträge von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes genehmigt. Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung auf Basis des Honorarangebotes des Ingenieurbüros Brandl & Preischl mit veranschlagten Kosten von rund 2000 bis 3000 Euro.

Grünes Licht seitens der Gemeinde gab es für die Schaffung eines Fremdenzimmers mit Seminarraum und einer Künstlerwerkstatt in vorhandener Gebäudekultur in der Gemarkung Altenschneeberg. Durch das Bauvorhaben im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet „Oberer Bayerischer Wald“ sind durch die Ausführung keine öffentlichen Belange beeinträchtigt, und die Erschließung ist gesichert. Der Neubau eines Einfamilienhauses mit Heizhaus in Fahrenweiher befindet sich innerhalb der Ortsabrundungssatzung. Die Erschließung mit Straße, Wasser und Kanal sind bereits gegeben. (wbf)