Sitzung
Waffenbrunn hat nun fünf Trauungsorte

Der Gemeinderat segnete eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Bauhof ab. Zwei Rathausbedienstete haben gekündigt.

11.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:36 Uhr
Hans Schmelber
Im Standesamtsbezirk Waffenbrunn können Brautpaare künftig zwischen fünf Orten auswählen. −Foto: Hans Schmelber

Eigentlich hätte der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend im Pfarrzentrum schon nach gut 50 Minuten beendet werden können. Aber durch Fragen zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung standen, dauerte es dann doch noch 110 Minuten, bis Bürgermeister Sepp Ederer den öffentlichen Teil für beendet erklärte.

Wie Ederer mitteilte, habe der Geschäftsleiter zum 31. Juni gekündigt. Vier Bewerbungen für dieses Amt lägen bereits vor. Gekündigt zum 31. Juni habe auch die Mitarbeiterin, die bisher als Sachbearbeiterin im Bürgerbüro tätig war. Auch für diese Funktion werde eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger gesucht.

Weiter ging es um die Billigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Vergabe von Maurerarbeiten am Bauhofgebäude. Im Zuge der beauftragten Lieferung bzw. des Einbaus neuer Sektionaltore sind vorbereitende Maurer- und Putzarbeiten nötig. In diesem Zusammenhang besteht auch die Chance, das nach hinten hinausgehende Tor zuzumauern und im Inneren des Gebäudes den Personal- und Sozialtrakt umzubauen.

Durch Bürgermeister Ederer wurden drei Baubetriebe abgefragt, wobei lediglich das Bauunternehmen Gruber aus Cham ein Angebot abgab und eine zeitnahe Erledigung zusagte. Mit den Arbeiten wurde zwischenzeitlich begonnen. In diesem Zusammenhang biete es sich an, auch im Bereich Bauhofbüro, Aufenthaltsraum und WC erforderliche Umbau- und Sanierungsarbeiten durchzuführen, so Ederer.

Zeitnahe Entscheidung nötig

Deshalb wurde beim Maschinenring sowie bei den Baufirmen Dankerl und Gruber drei Betriebe für eine Angebotsabfrage angefragt. Aufgrund der vollen Auftragsbücher im Bauhandwerk konnte lediglich die Firma Gruber aus Cham ein Preisangebot auf Basis von erforderlichem Stundenaufwand und Material abgeben. Da der Toraustausch ansteht, war jetzt eine zeitnahe Entscheidung zur Vergabe durch den Bürgermeister zu treffen. Das Gremium entschied: „Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Vergabe von Maurer- und Putzarbeiten mit einem Auftragswert von 12 615,58 Euro brutto wird gebilligt und zustimmend zur Kenntnis genommen.“

Die nächste Entscheidung betraf die Widmung zusätzlicher Örtlichkeiten für standesamtliche Trauungen im Standesamtsbezirk Waffenbrunn. Trauungen finden in der Regel im Rathaus-Sitzungssaal statt. Im Zuge des Rathausumbaus wurde 2017 wurde mittels Ratsbeschlusses als weiterer Ort der Versammlungsraum im Dorfhäusl Rhanwalting gewidmet. „Solche Orte müssen geeignet sein, standesamtliche Trauungen unter zumutbaren Bedingungen durchzuführen. Sie müssen erreichbar und nutzbar sein. Die Vornahme der Amtshandlung muss ohne größere Störungen aus Witterungseinflüssen, Umgebungsgeräusche etc. möglich sein“, sagte Geschäftsleiter Jens Uwe Bock dazu fest.

Aufgrund von Nachfragen aus der Bevölkerung nach standesamtlichen Trauungen im Außenraum sei mit den Eigentümern des Schlosses Waffenbrunn und des Kuglhofs in Obernried Einigung über eine Nutzung von dortigen Flächen im Freien für standesamtliche Trauungen erzielt worden. Baron von Schacky sei sofort damit einverstanden gewesen und freue sich auf die erste Trauung. Gemeinderat Peter Roider schlug dazu noch vor: „Um eine Trauung im Rathaus auch barrierefrei gestalten zu können, wäre der Schulungsraum der Feuerwehr gleich neben dem Rathauseingang als besonders geeignet anzusehen.“ Dieser Vorschlag fand Zustimmung, und deshalb wird die Gemeinde Waffenbrunn künftig fünf Trauungsorte haben.

Angefragt wurde dann, wie der Stand der Dinge in puncto geplante Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Rathauses und Feuerwehrgerätehauses sei. „Dazu liegen seit kurzem Angebote vor“, so der Gemeindechef und fügte an, diese seien aber noch nicht ausgewertet, weil zum Teil unterschiedliche Module und Teile zu bewerten seien. Gemeinderat Albert Seidl schlug vor, dass nach Auswertung der Angebote der Bürgermeister vergabeberechtigt sei und die Mitglieder des Gremiums in einer Mail detailliert dazu informiert werden. Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Bauanträge befürwortet

Folgende Bauangelegenheiten standen an: Änderungsantrag zu einem 2018 genehmigten und zwischenzeitlich realisierten Bauvorhaben auf dem Grundstück Eichenstraße 15 (Flurnummer 91/19, Gemarkung Rhanwalting – Befreiungsantrag in Bezug Stützmauern und Geländeauffüllung): Dem hatte der Gemeinderat zugestimmt. Nun wurde ein erneuter Befreiungsantrag für eine veränderte Bauausführung in Bezug auf die Höhe der Geländeauffüllung sowie die Errichtung einer Stützmauer zu den Nachbargrundstücken und zur Straße an den ungünstigsten Stellen beantragt.

Wegen Betroffenheit des Bürgermeisters leitete Vize Peter Roider diesen Punkt und wies darauf hin, dass das Landratsamt von der Gemeinde dazu eine Stellungnahme erwarte. Schon bei der ersten Entscheidung waren einige Gemeinderäte gegen die Befreiung gewesen, und auch jetzt war bei einigen Gremiumsmitgliedern Ablehnung festzustellen. Allerdings wolle man auch keine gerichtliche Entscheidung bei einer Ablehnung herbeiführen, hieß es. „Grundsätzlich sollte man sich bei Bauvorhaben an die Vorgaben halten“, stellte Bürgermeister Ederer noch fest. Mit 13 zu einer Stimme wurde dann dem Antrag stattgegeben.

An- und Überbau des Garagengebäudes zur Wohnnutzung mit Einliegerappartement; Waldweg 7, Flurnummer 125/2 Gemarkung Rhanwalting: Dem wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Übernahme der Abstandsflächen auf die öffentliche Verkehrsfläche Flurnummer 122 und die dahinter liegende Waldfläche wurde zugestimmt. Der Bauherr gibt in diesem Zusammenhang auch eine Haftungsfreistellungserklärung bezüglich des Verzichts auf Schadensersatz aus Windbruchschäden in Folge der Nähe zum angrenzenden Wald ab. (fsh)