Gericht
War Volksverhetzung nur Spontanreaktion?

Ein 56-Jähriger legte Einspruch gegen die Höhe des Strafmaßes ein – mit Erfolg: Die Tagessätze wurden auf 20 Euro reduziert.

07.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:26 Uhr
Holder Hierl

Hass gegen Immigranten, durch Bild und Text auf einem Facebook-Post dargestellt und damit einer breiten Öffentlichkeit einsehbar gemacht, legte der Staatsanwalt einem 56-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis bei einer Revisionsverhandlung am Dienstag vor dem Chamer Amtsgericht zur Last. Die Tat selber wurde auch nicht vom Angeklagten bestritten, doch die Höhe der gegen ihn verhängten Strafe empfand sein Anwalt als zu hoch und hatte Einspruch gegen die Rechtsfolgen des Urteils eingelegt.

Es war im Oktober 2020, alsder Angeklagtein seinem Facebook-Account unter dem Titel „Danke, Merkel!“...

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