„Die Angeklagte weiß selber, was sie falsch gemacht hat“, sagte der Verteidiger einer jungen Frau, die wegen des unerlaubten Ankaufs, Besitzes und Verkaufs von Betäubungsmitteln vor Amtsrichter Dr. Thomas Strauß auf der Anklagebank saß. Es waren letztlich nur geringe Mengen einer „sanften“ Droge, so dass sie glimpflich davonkam, zumal noch Jugendstrafrecht angewandt wurde.
Die Anklagevertreterin hatte der jungen Frau, die ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert, nämlich zunächst schwerwiegendere Taten vorgeworfen, unter anderem 17-maliges Anbieten von Marihuana zu je 40 Euro. Doch da regte...