Rechtsserie
Widersprüchliche Schadensgutachten: Was ein Chamer Experte rät

01.04.2023 | Stand 15.09.2023, 0:55 Uhr
Karl Wutz
Schadensgutachten erfordert Sorgfalt. −Foto: Roland Weihrauch/dpa

Widersprüchliche Gutachten? Hier ist die Lösung! Die Wunschvorstellung von Makler und Kunde sind bei einem Schaden in der Regel ziemlich deckungsgleich: Der entstandene Schaden wird so ersetzt, dass sich daraus kein Nachteil für den Versicherungsnehmer ergibt.

So einfach, wie das klingt, ist es aber in den allermeisten Fällen nicht. (Fast) kein Versicherer wird ab einer bestimmten Schadenhöhe (häufig 5000 Euro) für einen Schaden etwas leisten, der nicht durch einen Gutachter hinsichtlich des Schadenhergangs oder der Schadenhöhe überprüft worden ist.

Lesen Sie hier:Chamer Experte über die rechtlichen Folgen einer „Blutgrätsche“

Auffällig häufig kommt es allerdings zu Unstimmigkeiten, wenn mehrere Sachverständige bestellt werden und diese dann für ein und denselben Schaden unterschiedliche voneinander abweichende Schadensausmaße feststellen. Als Beispiel hierfür kann ein Verfahren vor dem OLG Naumburg (Urteil v. 16.01.2019 – 4 U 35/16) dienen, bei dem der vom Versicherer beauftrage Sachverständige eine Schadenhöhe von lediglich 7151 Euro attestiert hat, wohingegen der vom Versicherungsnehmer beauftragte Schadengutachter einen Schaden in Höhe von 48432 Euro festgestellt hat.

Was tun, wenn es zwei Meinungen gibt?

Beispielsweise in Kfz-Kaskoversicherungsfällen erfolgt die Feststellung der zur Entscheidungsfindung notwendigen Fakten üblicherweise durch ein oder mehrere Sachverständigengutachten. Erstellt der Versicherer eine Schadenbewertung, die unterhalb der vom Versicherungsnehmer zu erwartendem Entschädigung liegt, so steht dem Versicherungsnehmer grundsätzlich der Gerichtsweg offen. Wenn dann zwei unterschiedliche Gutachten vorliegen, stellt sich die Problematik der kollidierenden Sachverständigengutachten: Doch welche der unterschiedlichen Schadensermittlungen ist für das Gericht bindend? Die Lösung lautet: Sachverständigenverfahren!

Lesen Sie hier:Neue Regelungen für Brennstoffe: Was Mieter und Vermieter zahlen müssen

Das Sachverständigenverfahren soll die Widersprüche miteinander kollidierender Gutachten auflösen und kann somit erheblichen Einfluss auf den Ausgang eines Gerichtsprozesses haben. Belastbare Nachweise zur Schadenhöhe und zu den schadenverursachenden Umständen sind in einem Versicherungsprozess vor Gericht für die Entscheidungsfindung von essenzieller Notwendigkeit.

Nachdem die Gutachter von Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft voneinander unabhängig den Schaden beurteilt haben, wird das Verfahren durch das abschließende Votum eines bereits im Vorfeld benannten unabhängigen Sachverständigen, dem sogenannten „Obmann“, beendet. Das Gericht trifft seine Entscheidung dann auf Basis dieses Obmann-Gutachtens.Sachverständigenverfahren sollten direkt per Zusatz-Klausel vereinbart werden.

Wenn der Makler zu Gunsten eines Klienten mit einem Versicherer eine spezielle Klausel zum Sachverständigenverfahren vereinbart hat, dann wird das Problem kollidierender Gutachten in der Schadenregulierung der Vergangenheit angehören.

Per Sachverständigenklausel kann

eine klare und verständliche chronologische Auflistung der einzelnen Schritte zum Sachverständigen-

verfahren vereinbart werden, welche so eingehalten werden müssen, um für Sie die bestmögliche Ausgangsposition für die Klärung seines Schadenfalls zu schaffen.