Die Frau tat Richterin Birgit Fischer und der Staatsanwältin leid, das merkte man, als die beiden Juristen immer wieder versuchten, eine rechtlich notwendige, für die Angeklagte aber tragbare Strafzumessung zu finden. Die ehemalige Gastronomin war ja auch geständig, sie wusste, dass es nicht richtig war, dass sie die Arbeitgeberanteile an den Sozialabgaben für ihre Angestellten nicht abgeführt hatte.