Kommunalpolitik
Angler und Gäste:

Der Bezirksfischereiverein Bad Kötzting will am Kummersdorfer See den Gemeingebrauch einschränken. Der Gemeinderat stimmte dafür.

22.07.2021 | Stand 16.09.2023, 1:46 Uhr
Regina Pfeffer
An Idylle kaum zu überbieten: der Kummersdorfer See. Fischereiverein und Freizeitsportler ringen um eine einvernehmliche Lösung zur gemeinsamen Nutzung. −Foto: Regina Pfeffer

Der Kummersdorfer See wurde 1997 vom Bezirksfischereiverein Bad Kötzting (BFV) erworben. Neben der Seefläche von etwa 2,5 Hektar gehören dem Verein noch Ufergrundstücke mit einer Fläche von etwa einem Hektar. Der Gemeinderat Arrach nahm zu dem im März an das Landratsamt gestellten Antrag des BFV um Regelung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs Stellung.

Laut diesem Schreiben spielt das Stillgewässer für den Verein eine sehr wichtige Rolle (Jugendarbeit, Sicherstellung des Artenreichtums heimischer Fischarten, Fischerei, Besatzmaßnahmen). Der See wird aber zudem von Gästen des anliegenden Feriendorfes sowie weiteren Besuchern als Badesee und die angrenzenden Grünflächen als Liegewiese genutzt.

Viel Müll und Hundekot

Da von allen Seiten in den See eingestiegen werde, sei bereits eine ehemals bestehende Schilfzone im nordwestlichen Teil des Sees niedergetreten und zerstört worden. Durch die geringe Tiefe hätten die Fische keine Rückzugsmöglichkeiten mehr. Die satzungsgemäßen Ziele (Schaffung und Erhalt naturnaher Lebensräume für Fische, Ausübung der Fischerei) seien durch den über die gesamte Fläche frequentierten Bade- und Bootsbetrieb nicht vereinbar. Vor allem in den Sommermonaten gebe es viel Müll. Da der Weg um den See auch häufig dafür genutzt werde, um Hunde auszuführen, sei die Verschmutzung mit Hundekot die Folge.

Die praktische Umsetzung einer beschränkten Regelung könnte durch die Aufstellung von Hinweisschildern sowie zusätzlich durch eine augenfällige Markierung über den See (Seil mit Markierungsbällen) erfolgen. Mit einem Gebot/Verbot könnte der Vermüllung und Verschmutzung mit Hundekot entgegengewirkt werden, so der BFV. Nicht verbunden ist damit eine Beschränkung des dem BFV zustehenden Rechts auf Ausübung der Fischerei auch in der ausgewiesenen Badezone. Die Nutzung durch Badegäste würde sich also auf den östlichen Bereich beschränken, während die Liegefläche am nördlichen Ufer faktisch nicht mehr genutzt werden kann. Laut BFV würde für den Badebetrieb eine Fläche von etwa 8000 Quadratmetern bleiben, also größer als der gesamte Seepark Arrach.

Im Verfahren beteiligt ist auch der Förderverein des Feriendorfes am Hohen Bogen, der sich dazu noch äußern muss. Zur Aufstellung von Hundetoiletten um das Gelände sieht die Gemeinde eher die Eigentümer der Ferienhäuser in der Pflicht. Bezüglich einer Anleinpflicht können erst Maßnahmen ergriffen werden, wenn Gefahr im Verzug sei bzw. Vorfälle bekannt seien.

BFV sorgt für Beschilderung

Nach intensiver Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig für die beantragte Einschränkung des Gemeingebrauchs. Die Art der Abgrenzung sowie die Beschilderung wird dem BFV überlassen, der diese auch auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten hat.

Befragt als Träger öffentlicher Belange hatte der Gemeinderat keine Einwände gegen die 32. Änderung des Landschafts- und Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Kötzting für den Bereich „Pfingstreiterstraße“.

Die Gemeinde Arrach hat mit dem Tierfreundekreis Bad Kötzting eine Vereinbarung zur Aufnahme, Verwahrung, tierärztlichen Versorgung, Pflege und Vermittlung von Fund- und herrenlosen Katzen im Gemeindegebiet abgeschlossen (Fall-Pauschale 120 Euro). Die Laufzeit des Vertrags beträgt ein Jahr und verlängert sich ohne rechtzeitige Kündigung automatisch.

Eine Abordnung des Gemeinderates beteiligt sich an den Feierlichkeiten zum 25. Priesterjubiläum von Pfarrer Johann Wutz am Sonntag, 1. August.