Ein Springmesser hat ein 31-jähriger Mann im Internet zum Kauf angeboten, weil er es angeblich fälschlicherweise von einem Internetshop aus China erhalten habe, obwohl er dies nicht bestellt habe und auch nicht gebrauchen könne. Fragwürdig wurde seine Aussage vor allem vor dem Hintergrund, dass er schon zweimal wegen desselben Delikts, des Führens einer verbotenen Waffe, vor Gericht gestanden war. Wenn auch noch in seiner Jugend, wo er sich allerhand Dummheiten geleistet hatte.
Auf jeden Fall versuchte der Mann am Chamer Amtsgericht vor Richterin Birgit Fischer, den Waffenbesitz als Fehler...