Sitzung
31 neue Bauplätze im Schorndorfer Norden

Der Gemeinderat brachte das Baugebiet „Am Glockenhof“ auf den Weg. Die Bürger- und Behördenbeteiligung läuft.

29.07.2021 | Stand 16.09.2023, 1:31 Uhr
Zwischen dem Gilnweg und dem Orleitenweg wird sich im Schorndorfer Norden im Anschluss an die Lilienstraße das neue Baugebiet „Am Glockenhof“ anschließen. −Foto: Josef Kerscher

Den Aufstellungsbeschluss für das neue Schorndorfer Baugebiet „Am Glockenhof“ hat der Gemeinderat bei der jüngsten Sitzung auf den Weg gebracht. Nun läuft bis 15. September die Bürger- und Fachstellenbeteiligung. 31 Bauparzellen sollen im Schorndorfer Norden zwischen Gilnweg und Orleitenweg entstehen.

Zunächst galt es für das Ratsgremium, einen für das neue Baugebiet „Am Glockenhof“ in der April-Sitzung gefassten Aufstellungsbeschluss wieder aufzuheben. Den Hintergrund dazu erläuterte Vizebürgermeister Martin Bauer, der dieses Mal in Abwesenheit des Gemeindeoberhaupts Max Schmaderer die Sitzungsleitung innehatte. Durch den Bundestag und Bundesrat wurde das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. In dessen Folge ist im Juni die Regelung des § 13b BauGB für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren wieder in Kraft gesetzt worden.

Beschleunigtes Verfahren

Die Regelung nach § 13 b ermöglicht ein schnelles Verfahren zur Ausweisung neuen Wohnbaulands. In diesem beschleunigten Verfahren muss keine Umweltprüfung durchgeführt werden und es kann von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgewichen werden. Somit braucht Schorndorf für das neue Baugebiet, das bisher als Fläche der Landwirtschaft dargestellt ist, kein Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans in die Wege leiten. Das einfachere Verfahren ist möglich, weil vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die zulässige Grundfläche (überbaubare Fläche) liegt unter 10 000 Quadratmetern, das Areal ist künftig als Wohnnutzung vorgesehen, und das neue Baugebiet liegt im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Der Geltungsbereich des neuen Baugebiets beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Schorndorf: 136/1 (Teilfläche), 140 (Teilfläche), 151, 152, 153 und 212 (Teilfläche). Es ist wie folgt festgelegt und umgrenzt: im Norden durch öffentlichen Feld- und Waldweg Flur Nr. 169; im Osten durch die Flur-Nummern 155/1, 154/1, 154 und 153/1 (Teilfläche); im Süden durch Eingrünung Flur-Nummer 139/1; im Westen durch die Ortsstraße Gilnweg, Flur-Nr. 140. Die Gesamtfläche des Allgemeinen Wohngebietes (WA) liegt bei circa 4,03 Hektar.

Einzel- und Doppelhäuser

Zum Baugebiet „Am Glockenhof“: Die 31 Parzellen haben eine Größe zwischen 748 und 1171 Quadratmetern, es sind ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser zugelassen. Der größere Anteil des Areals ist im Eigentum der Katholischen Pfarrpfründestiftung Schorndorf, diese Bauplätze werden von der Kirche im Erbbaurecht mit jährlichem Erbpachtzins vergeben. Für die Kommune selbst bleibt nur ein Zugriff auf gut zehn Parzellen.

Einige Festsetzungen: Grundflächenzahl: Maximal 25 Prozent Grundfläche dürfen überbaut werden; Geschossflächenzahl: Je Grundstücksfläche sind maximal 50 Prozent als Geschossfläche zulässig; Wandhöhe: maximal sieben Meter; Firsthöhe: maximal zehn Meter. Je Einzelhaus sind maximal drei Wohneinheiten zulässig, je Doppelhaus maximal vier (zwei Wohnungen je Doppelhaushälfte); für Haupt- und Nebengebäude ist die Dachform frei wählbar (Dachneigung von 0 bis 35 Grad); Solar- und Photovoltaikanlagen in und auf den Dachflächen sind zulässig, jedoch nicht aufgeständerte Ausführungen.

Da das vorhandene Interesse das künftige Angebot an Parzellen bereits jetzt deutlich übersteigt, wird das neue Baugebiet den Gemeindebürgern bzw. Einheimischen zugutekommen. (cls)