Entwicklung
Ortsabrundung in Edlmühl

Wegen des Bedarfs an Bauland sollen Lücken mit Wohnhäusern und auch Gebäuden für Gewerbe geschlossen werden.

25.02.2021 | Stand 16.09.2023, 4:03 Uhr
Über eine Ortsabrundungssatzung will die Gemeinde Treffelstein die Baulücken im Ortsteil Edlmühl schließen. −Foto: Franz Bucher

Für das Gebiet „Edlmühl“ gibt es nun eine Ortsabrundungssatzung. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag dafür aus. Bürgermeister Helmut Heumann sagte, dass in der Vergangenheit mehrere Bauvoranfragen bei der Gemeinde eingingen. Daraufhin habe der Gemeinderat die Möglichkeit ergriffen, eine Ortsabrundungssatzung prüfen zu lassen.

Anlass für die Ortsabrundungssatzung seien wiederholte Bauwünsche im Bereich der vorhandenen Splitterbebauung. Laut Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich für die Landwirtschaft ausgewiesen. Mit dem Erlass einer Ortsabrundungssatzung sollen der Bestand der Bebauung und künftige Bebauungen geregelt und eine Zersiedelung verhindert werden.

Damit können laut Heumann Baulücken geschlossen werden. Ein Erlass ist nach seinen Worten möglich, wenn die Voraussetzungen des Baugesetzbuches erfüllt sind. Mit einer Satzung kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung bereits vorhanden ist, Folgendes festgelegt werden: Vorhaben, die Wohnzwecken dienen, kann nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen wie Landwirtschaft oder Wald widersprechen. Und: Die Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung ist nicht zu befürchten.

Die Satzung kann aber auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. Der Bürgermeister zählte die Gebäude auf, die bereits vorhanden sind. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 305/3, 308/9, 308/10, 329/1, Edlmühl 8, Edlmühl 9, 329/3 Edlmühl 13, 331/1 Edlmühl 10, 332/2 Edlmühl 6, 333 Edlmühl 11, 333/1, 344/1,350 Edlmühl 11a,350/1, 350/2 Edlmühl 18, 362/1, 368/2, 368/7 Edlmühl 15 und Teilflächen der Flurnummern 305 Edlmühl 1, 305/1, 305/2, 306 Edlmühl 2, 308/5 Edlmühl 4 , 308/8 Edlmühl 3, 317/5, 329/4, 344, 351,354 Edlmühl 12 und 368/2 Edlmühl 14 – alle in der Gemarkung Steinlohe mit einer Gesamtfläche von 79 176 Quadratmetern.

Auch für Handwerk und Gewerbe

Die Splittersiedlung weist eine Wohnbebauung auf. Mit der Ortsabrundung sollen die bestehenden Gebäude einer geordneten Bebauung zugeführt und Baulücken mit Häusern und kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben bebaut werden. Eine Zersiedelung über das Satzungsgebiet hinaus soll verhindert werden. Die Planzeichnung orientiert sich an der bestehenden Geländestruktur, der Bebauung und den Verkehrswegen.

Die vorgesehene Bebauung in den Baulücken ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Es werden keine Vorhaben zugelassen, die einer Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Im Satzungsbereich liegen laut Baugesetzbuch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor. Eine naturschutzfachliche Ausgleichsregelung ist für den Erlass einer Außenbereichssatzung nicht nötig. Die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung bleibt den Einzelgenehmigungsverfahren vorbehalten.

Der Satzungsbereich ist durch die Staatsstraße 2154 und die Gemeindeverbindungsstraßen erschlossen. Die Wasserversorgung erfolgt über das öffentliche Leitungsnetz, ebenso die Abwasserentsorgung (Mischsystem). Einstimmig beschloss der Gemeinderat für das Gebiet „Edlmühl“ eine Ortsabrundungssatzung aufzustellen.

Das Landratsamt hat den Gemeinden Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und Zuwendungen für kommunale und gemeinnützige Zwecke übermittelt. Der Gemeinderat nahm die Zuwendungsliste über die 2020 gewährten Spenden von 1925 Euro zur Kenntnis und stimmte der Annahme und den Verwendungszwecken zu.

Thema Fundkatzen

Was passiert mit Fundkatzen? Zu diesem Thema lag dem Gemeinderat ein Vertragsangebot der Tierhilfe Furth im Wald, „Katzen in Not“ e. V., vor. Auf telefonische Bestätigung des Vorsitzenden Erwin Engl wird als Kostenerstattung eine Pauschale von 80 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Fundkatze vereinbart. Die Pauschale beinhaltet die Unterbringung und Verpflegung der Fundkatzen gemäß Tierschutzgesetz, die tierärztliche Versorgung sowie die tierärztlichen Impfungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Grundimmunisierung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche sowie eine Parasitenbehandlung. Bei keiner vertraglichen Vereinbarung mit einem Tierhilfeverein fallen für die gemeldeten Fundkatzen die tatsächlich anfallenden Aufwendungen für die Gemeinde Treffelstein an.

Der Gemeinderat beschloss, eine neue vertragliche Vereinbarung mit der Tierhilfe Furth im Wald für Fundkatzen abzuschließen und ermächtigte Bürgermeister Heumann zur Vertragsunterzeichnung. (wbf)