Da ist der Gesetzgeber ganz hart: Um Verkehrsgefährdungen durch Fahrer ohne eine gültige Fahrerlaubnis einzuschränken, muss jeder Fahrzeughalter darauf achten, dass keiner mit seinem Auto fährt, der dazu nicht berechtigt ist. Ob es nun die eigenen Kinder ohne Führerschein sind oder der Bruder, der zwar eine ausländische Fahrerlaubnis hat, die aber in Deutschland nicht mehr gilt. So musste sich ein 28-jähriger albanischer Staatsbürger, der aber schon fünf Jahre in Deutschland lebt, wegen des „vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ vor Amtsrichter Dr. Thomas Strauß...