Da wurde Richter Dr. Thomas Strauß richtig grantig: Zu seiner Verhandlung vor dem Chamer Amtsgericht war ein Mann mit seinem Dolmetscher erschienen – der ihn auch vor Gericht vertreten sollte. Der Mann hatte bei einem Strafbefehl wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss Einspruch eingelegt, nachdem er mit 2,19 Promille erwischt wurde. Sein Hobbyanwalt wurde ihm schlussendlich jedoch zum Verhängnis.
Den Einspruch hatte der Angeklagte auf die Rechtsfolgen beschränkt, um die Sache ging es in der Verhandlung also nur am Rande. Vielmehr machte der überraschte Richter dem Angeklagten und seinem...