Bauausschuss stellt Weichen
In Lam eröffnet ein neuer Döner-Laden

17.10.2022 | Stand 15.09.2023, 3:16 Uhr

Im Untergeschoss des Café „Rosen“ soll ein Döner- und Pizza-Imbiss einziehen. F.: Frisch

Das Gebäude in der Rosengasse 1 hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich, unter anderem als Musikbar und Bekleidungsgeschäft (Charivari). In das Untergeschoß, das ebenerdig auf die Straße führt, soll nun ein Döner-und-Pizza-Laden einziehen.

Der Bauausschuss stellte dazu in seiner Sitzung am Donnerstag mit dem Einverständnis zur Tektur wegen der geplanten Nutzungsänderung die Weichen. Das darüber liegende Café „Rosen“ soll bestehen bleiben. Die künftigen Betreiber haben in Roding einen vergleichbaren Imbiss. Paul Roßberger begrüßte das neue Angebot in Lam.

Die Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24. August erfolgte einstimmig. Das Gremium behandelte außerdem die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage (Irlgasse 4, Fl.Nr. 555/3). Der Bauwerber möchte es auf Höhe des schon bestehenden Wohnhauses errichten.

Irritation über Fachstelle

Da die Bauanträge mittlerweile am Landratsamt eingereicht und digitalisiert werden, zieht die Landkreisbehörde in diesem Zuge bereits alle betroffenen Fachstellen hinzu. Im Besonderen war die naturschutzfachliche Stellungnahme für den Bauausschuss überraschend, weil diese das Bauvorhaben ablehnt. Die Begründung: Die zeilenförmige Entwicklung in Richtung freie Landschaft habe eine erhebliche Beeinträchtigung des lokalen Orts- und Landschaftsbildes zur Folge. „Das können wir nicht nachvollziehen“, argumentierte der Bauausschuss. Dahinter liegt nämlich die ehemalige Staatsstraße von Lam nach Engelshütt - jetzt Gemeindeverbindungsstraße – und somit keine freie Landschaft. Auch die Möglichkeit, dass das Bauvorhaben unter Auflagen genehmigungsfähig werden könnte, hat die Fachstelle bereits ausgeschlossen.

Kämmerin Susanne Amberger informierte die Ausschussmitglieder über ihre Recherchen, nämlich, dass der Markt Lam 1963 eine Bekanntmachung für mehrere Bebauungsplan-Bereiche veranlasst und einen sogenannten Aufstellungsbeschluss gefasst hat. Dieses Verfahren zog sich über viele Jahre hin und wurde irgendwann eingestellt. Der Bebauungsplan sei nie rechtskräftig geworden. Damit müsse rechtlich neu beurteilt werden, ob es sich beim Baugrundstück um Innen- oder Außenbereich handelt. Susanne Amberger stufte es als Innenbereich ein. Abgesehen von der Versiegelung durch den Wohnhausbau werde der Naturhaushalt nicht beeinträchtigt. Die Erschließung sei gesichert. Der Bauausschuss erteilte so das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage.

Stützwand genehmigt

Grünes Licht gab das Gremium auch zur beabsichtigten Errichtung einer Stützwand aus L-Steinen am Bergkirchlweg 7, Fl.Nr. 590/4. Die L-Steine seien nur aufgrund der Maße über zwei Meter nicht genehmigungsfrei. Für eine isolierte Befreiung sprach sich der Bauausschuss einstimmig bezüglich der Errichtung eines Gartenhauses in der Daxenhöhe 21 aus. Keine Einwände hatten die Volksvertreter ebenso bei der Beteiligung des Marktes Lam als Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Lamer Straße - Flurstück Nr. 56 (Teilfläche)“ durch die Gemeinde Arrach.