MZ-Serie
Tipps für die Versicherung der PV-Anlage

Die klassische Gebäudeversicherung kann bei Solaranlagen zu kurz greifen. Unser Rechtsexperte erklärt, worauf es ankommt.

04.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:48 Uhr
Karl Wutz
Für Photovoltaikanlagen hält unser Experte einen Versicherungsschutz, der über die klassische Gebäudeversicherung hinausgeht, für sinnvoll. −Foto: Josef Dummer

Die Energiewende findet bei Weitem nicht mehr nur im Privaten statt. Auch immer mehr Firmen produzieren ihren eigenen Strom und versorgen sich so zumindest teilweise selbst. In den meisten Fällen geschieht dies über Photovoltaikanlagen, welche überwiegend auf den Dächern der Firmengebäude installiert sind. Je nach Größe und Leistungsstärke finden sich da häufig auch Anlagen mit enormem Anschaffungswert auf den Dächern der Betriebsgebäude. Solche Werte sollten natürlich auch adäquat abgesichert werden.

Über die klassische Gebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sind Anlagen allerdings in der Regel lediglich gegen Brand, direkten Blitzeinschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Sturm (über 60 Stundenkilometer), Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch abgesichert. Doch dass bei solch teuren Anlagen ein Versicherungsschutz sinnvoll ist, der weiter reicht, liegt auf der Hand.

Umfangreicher Schutz gefragt

Spezialversicherungen für Photovoltaikanlagen werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten und bieten hier deutlich umfangreicheren Schutz. Neben Beschädigungen durch Vandalismus oder Tierbiss sind auch Überspannungsschäden (unabhängig von der Ursache), Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler Gegenstand des Versicherungsschutzes. Des Weiteren kann der Ertragsausfall bei Stillstand oder Defekten der Anlage versichert werden oder auch der Bruch der Paneelverglasung.

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Karl Wutz ist Versicherungsmakler und Experte für Gewerbliche und Industrielle Sachversicherung (DMA).Er betreut überwiegend mittelständische Unternehmen und bietet spezielle Deckungskonzepte über alle Versicherungssparten und Branchen.Karl Wutz, Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Chamer Höhe 2, 93455 Traitsching/Wilting, Telefon (0 99 71) 39 29 90 0, E-Mail info@wutz-versicherurungsmakler.de

Lücken bei Zeitwerterstattung

Ob man die Anlage mit dem Bauteil eines anderen Herstellers reparieren kann, kommt auf den Einzelfall an. Falls nicht, muss zwangsläufig individuell repariert oder gegebenenfalls auch nachgebaut werden. So oder so tut sich durch die Zeitwerterstattung eine ordentliche Lücke auf, die schnell eine empfindliche Scharte in die eigentlich so positive Kosten-Nutzen-Bilanz Ihrer Anlage schlägt. Glücklicherweise kann man dieses Problem mit speziellen Deckungserweiterungen aus der Welt schaffen.

Wichtig bei der PV-Anlagenabsicherung ist zudem eine Betreiberhaftpflichtversicherung, die gegen Drittansprüche Versicherungsschutz bietet. Je nach Eigentumsverhältnisse gilt hier der besondere Augenmerk auf die Vertragsgestaltung. Wird die PV-Anlage auf einem fremden Gebäude (Gebäudeeigentümer weicht vom PV-Anlagenbetreiber ab) installiert, müssen auch Mietsachschäden gedeckt sein. Insbesondere muss auch Versicherungsschutz für Einleitungsschäden bestehen, die den Netzbetreiber treffen können.