Kelheim
Aufhebung der bayernweiten Stallpflicht in Sicht

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig.

28.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:08 Uhr
Das Geflügel hat wieder die Aussicht auf Picken im Grünen, wenn es nach dem bayerischen Umweltministerium geht. Foto: dpa/Moonborne /caleb Harper −Foto: picture alliance/dpa/Moonborne /caleb Harper

Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Das teilt das bayerische Umweltministerium mit. Es hat deshalb nach eigenen Angaben die Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. In Kelheim ist das Landratsamt für eine Umsetzung zuständig.

Ab sofort gibt es laut Ministerium nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekanntgeworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden werden. Gefundene tote Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmals im November im Landkreis Passau nachgewiesen. In Bayern wurden seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und zwölf Haus- und Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen.