Polizei
Gefährlicher Streich in Abensberg

Gleich zweimal lagen Steine auf den Gleisen, einmal fuhr ein Zug darüber. Die Bundespolizei sucht Zeugen.

23.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:02 Uhr
An den Zügen entstand wohl ein Schaden von mehreren Tausend Euro. −Foto: Wolfgang Abeltshauser

Am Samstag, 20. März, kam es im Bereich der Bahnhofstraße am Bahnhof Abensberg zu einem Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Gegen 18.45 Uhr verständigte die Bahnbetriebszentrale München die zuständige Bundespolizeiinspektion Waldmünchen über aufgelegte Steine auf der Bahnstrecke Regensburg - Ingolstadt kurz vor Abensberg. Ein Triebfahrzeugführer der Agilis erkannte das Hindernis auf dem Schienenstrang und konnte seinen Zug noch rechtzeitig anhalten und die Steine wegräumen. Hierbei konnte er eine Gruppe von Jugendlichen in Tatortnähe beobachten.

Eine zum Tatort anfahrende Streife des Bundespolizeireviers Regensburg konnte kurz darauf insgesamt sechs Jugendliche in Tatortnähe antreffen und die Personalien feststellen. Nahezu zeitgleich gegen 19.45 Uhr ging erneut über die Betriebszentrale der Bahn eine Mitteilung über aufgelegte Schottersteine in unmittelbarer Nähe des ersten Tatortes ein. Der jetzt auf der Strecke verkehrende Agilis-Reisezug überfuhr das Hindernis. Hierbei entstand Sachschaden am Zug. Die Schadenshöhe steht derzeit noch nicht fest. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten am Tatort nur noch Mahlspuren auf dem Schienenstrang fest. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass es bereits um 17:50 Uhr an besagter Stelle zu einem ähnlich gelagerten Vorfall kam, bei dem ebenfalls ein Agilis-Triebwagen aufgelegte Steine überfuhr. Hierbei entstand ein Achsschaden am Zug in Höhe von etwa 5000 Euro.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen bittet zu diesem Sachverhalt um Mitteilung von Beobachtungen im Bahnhofsbereich Abensberg, die zur Tataufklärung beitragen können. Zeugenhinweise nimmt die Bundespolizei rund um die Uhr unter der Telefonnummer (09972)94080 entgegen.

Zudem möchte die Bundespolizei auf die Gefährlichkeit solcher Aktionen hinweisen. Sie stellen zum einen eine Straftat dar und gefährden unbeteiligte Dritte nicht unerheblich. Beim Überfahren der Steine durch die tonnenschweren Züge können abgesprengte Splitter zu schweren Verletzungen bei sich in der Nähe befindlichen Personen verursachen.